Zuschuss

Lehrarchitektur

Förderprogramm der Stiftung Innovation in der Hochschullehre in Hamburg zur Anschubfinanzierung, Umsetzung und Anschlussfinanzierung von Projekten zur Fortentwicklung und Innovationsförderung in der Hochschullehre. Laufende Ausschreibungen mit festen Fristen.

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hamburg
Förderquote: 100%
Projektdauer: 72 Monate

Förderziel

Stärkung der Erneuerungsfähigkeit und Qualität der Hochschullehre durch finanzielle Unterstützung von Projektideen, Konzeption, Umsetzung und Anschlussphasen an deutschen Hochschulen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachkosten
  • Reisekosten
  • Investitionsmittel
  • Sachmittelpauschale (Verwaltungskosten)

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Beschreibung

Das Förderprogramm Lehrarchitektur der Stiftung Innovation in der Hochschullehre unterstützt Bildungseinrichtungen in Hamburg dabei, innovative Lehrprojekte von der Ideenphase bis zur Anschlussfinanzierung zu realisieren. Zielgerichtet fördert die Stiftung die Fortentwicklung und Qualität der Hochschullehre an staatlichen und privaten Hochschulen sowie kooperierenden gemeinnützigen Bildungs- und Forschungseinrichtungen. Mit einer Förderquote von 100 % können Projekt- und Strukturvorhaben bis zu sechs Jahre Laufzeit finanziert werden – von Personalkosten und Sachkosten über Reisekosten bis hin zu Investitionsmitteln und einer pauschalen Verwaltungskostenbeteiligung. Die laufenden Ausschreibungen mit festen Fristen ermöglichen eine bedarfsgerechte Antragstellung über das Online-Portal. Wissenschaftsgeleitete Begutachtungsverfahren unter Einbindung von Expert:innen aus Lehre, Studierenden sowie Hochschulleitungen gewährleisten eine faire und fachkundige Auswahl.

Die Stiftung bezweckt, die Erneuerungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hochschullehre nachhaltig zu stärken. Dafür werden Projektideen, Konzeptionen, Umsetzungsstrategien und Anschlussphasen gleichermaßen gefördert. Die Fördermaßnahme richtet sich speziell an Bildungseinrichtungen und kooperierende gemeinnützige Organisationen, die innovative Lehrformate entwickeln oder bestehende Strukturen weiterentwickeln möchten. Ein striktes Controlling durch Zwischen- und Verwendungsnachweise sowie transparente Auswahlkriterien sichern die zweckgemäße Verwendung der Mittel. Die verbindlichen Rahmenbedingungen gemäß den Allgemeinen Förderbedingungen der Stiftung legen Wert auf Wirtschaftlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Dokumentation. Interessierte Projektverantwortliche finden detaillierte Informationen zu Bewerbungsfristen und Förderbedingungen auf der Webseite der Stiftung Innovation in der Hochschullehre.

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