Leistungsabgeltung von Bio-Betrieben in Umstellung
Beitrag des Landes Vorarlberg für Bio-Betriebe in Umstellung während der Umstellungszeit. Anträge jederzeit möglich (gültig seit 01.01.2017, unbegrenzt).
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Förderkriterien
Förderziel
Beitrag zur finanziellen Abgeltung für biologisch wirtschaftende Betriebe während der Umstellungszeit, in der ihre Produkte aufgrund der Umstellungsregelungen nicht als biologische Produkte vermarktet werden dürfen.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bewirtschaftung eines Betriebes nach den Vorgaben für den biologischen Landbau in Vorarlberg
- Abschluss eines Kontrollvertrages mit einer akkreditierten Biokontrollstelle
- Abgabe eines Förderantrages
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag
- Kontrollvertrag mit akkreditierter Biokontrollstelle
Beschreibung
Das Land Vorarlberg stellt biologisch wirtschaftenden Betrieben während der gesamten Umstellungsphase einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Verfügung, um die finanzielle Abgeltung kleiner Ertragseinbußen sicherzustellen. Diese Förderung ist Teil der Strategie für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und wurde ab dem 1. Jänner 2017 ohne Fristbegrenzung aufgelegt. Anträge können jederzeit eingereicht werden, sodass eine lückenlose Absicherung gewährleistet ist. Mit einem jährlich verfügbaren Budget von rund 50.000 Euro aus Landesmitteln wird eine verlässliche Planung realisiert, die ökologische Bewirtschaftungsweisen nachhaltig vorantreibt und die Grundlage für eine langfristige Bio-Produktion in Vorarlberg legt. Der Zuschuss deckt Aufwendungen ab, die im Zuge der Umsetzung umfangreicher Umstellungsanforderungen anfallen, wie etwa die Anschaffung spezieller Betriebsmittel oder Anpassungen in der Produktionsweise. Die Programmverwaltung erfolgt über die Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum der Landesregierung, was eine unkomplizierte Abwicklung sicherstellt.
Förderberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen in Vorarlberg, die ihre Flächen nach den Vorgaben des biologischen Landbaus bewirtschaften und einen Kontrollvertrag mit einer akkreditierten Biokontrollstelle abschließen. Expert:innen der Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum stehen beratend zur Seite und unterstützen bei der Antragserfassung. Dem Förderantrag sind sämtliche erforderlichen Unterlagen – etwa der Nachweis der Kontrollvereinbarung – beizufügen. Nach Eingang prüft die zuständige Abwicklungsstelle die Förderfähigkeit, ermittelt die Zuschusshöhe auf Basis kontrollierter Flächeneinheiten und veranlasst eine zeitnahe Auszahlung, die üblicherweise binnen weniger Wochen erfolgt. Diese zielgerichtete Unterstützung entlastet Umsteller:innen finanziell, stärkt Marktchancen regionaler Anbieter:innen und fördert die Wertschätzung biologisch erzeugter Lebensmittel im ländlichen Raum Vorarlbergs.