Leistungssport; Beantragung einer Betriebskostenförderung für eine Trainingsstätte für den Nachwuchsleistungssports
Der Freistaat Bayern fördert die laufenden Ausgaben von Bundes- und Landesstützpunkten des Nachwuchsleistungssports. Anträge sind jährlich bis zum 15.09. eines jeden Jahres bei der zuständigen Regierung einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Zuwendungen dienen dazu, ein optimales Stützpunktsystem für den Nachwuchsleistungssport der Verbände zur Verfügung zu stellen und die Bereitschaft der Träger zu stärken, die Einrichtung dauerhaft unentgeltlich für Zwecke des Nachwuchsleistungssports vorzuhalten.
Förderfähige Ausgaben
- Laufende Ausgaben gemäß § 2 Nr. 1–17 der Betriebskostenverordnung (BetrKV)
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Die Einrichtung muss dem Nachwuchskaderathleten des jeweiligen bayerischen Sportfachverbandes sowie sonstigen vom Staatsministerium ermächtigten Nutzungsberechtigten in leistungssportgerechtem Zustand unentgeltlich zur Verfügung stehen.
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis anteiliger Nutzung durch Nachwuchsleistungskader im Vorjahr (z. B. Belegungspläne oder Kaderlisten)
- Bestätigung des zuständigen Sportfachverbands über Nutzung im Vorjahr
- Aktuelle Nutzungsvereinbarung mit dem Sportfachverband (sofern Verband nicht selbst Träger ist)
Beschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt mit einem projektbezogenen Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % die laufenden Betriebskosten anerkannter Bundes- und Landesstützpunkte des Nachwuchsleistungssports. Förderberechtigt sind Interessenverbände oder sonstige Vereine, die ihren Sportfachverbänden unentgeltlich moderne Trainingsstätten in leistungssportgerechtem Zustand zur Verfügung stellen. Ziel ist ein effizientes Stützpunktsystem, das motivierte Träger:innen stärkt und langfristig qualitativ hochwertige Rahmenbedingungen für Nachwuchskaderathlet:innen schafft. Die Förderung erstreckt sich über eine reguläre Förderperiode von 36 Monaten. Förderfähige Ausgaben umfassen sämtliche laufenden Kosten gemäß § 2 Nr. 1–17 der Betriebskostenverordnung (BetrKV).
Einreichungen erfolgen jährlich bis zum 15. September bei der örtlich zuständigen Regierungsbehörde. Die Antragstellung im ersten Förderjahr erfordert Nachweise zur anteiligen Nutzung durch Nachwuchsleistungskader:innen (z. B. Belegungspläne, Kaderlisten), eine Bestätigung des zuständigen Sportfachverbands sowie eine aktuelle Nutzungsvereinbarung mit dem Verband, sofern dieser nicht selbst Träger ist. Ab dem zweiten Jahr sind im Antragsverfahren lediglich aktualisierte Angaben zu Träger:in, Einrichtung, Standort und Sportarten erforderlich. Mit dieser Förderung wird ein verlässliches Angebot an leistungsorientierten Ausbildungsstätten im Freistaat Bayern gewährleistet und die kontinuierliche Nachwuchsarbeit der Verbände nachhaltig unterstützt.
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