Lernen ohne Grenzen - Zuschüsse für Auslandsaufenthalte
Zuschüsse für Auslandsaufenthalte für Schüler, Studierende und Lehrlinge mit Wohnsitz in Kärnten. Anträge können bis maximal 6 Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt gestellt werden. Laufend bis auf Weiteres.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Auslandsaufenthalten im Rahmen von Ausbildung oder Studium, um internationale Erfahrungen junger Menschen zu fördern.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Fester Wohnsitz in Kärnten
- Schüler, Studierende oder Lehrlinge
- Altersgrenze bis zum vollendeten 24. Lebensjahr bzw. 25 Jahre bei abgeleistetem Präsenzdienst
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-27-Angehörigkeit
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
Beschreibung
Das Programm Lernen ohne Grenzen – Zuschüsse für Auslandsaufenthalte des Landes Kärnten richtet sich an Schüler:innen, Studierende und Lehrlinge mit Wohnsitz in Kärnten sowie österreichischer oder EU-27-Staatsbürgerschaft. Die Förderbereiche umfassen Aus- & Weiterbildung sowie allgemeine Bildungsaktivitäten, wodurch vielfältige Lernformate im europäischen Ausland unterstützt werden. Gefördert werden außerschulische und akademische Bildungsaufenthalte, die im Rahmen der Ausbildung oder des Studiums stattfinden. Voraussetzung ist, dass das 24. Lebensjahr (bzw. 25 Jahre bei abgeleistetem Präsenzdienst) noch nicht überschritten ist. Der direkte Zuschuss deckt individuell geplante Auslandssemester, Praktika, Sprachkurse und vergleichbare Bildungsvorhaben ab, um interkulturelle Kompetenzen, Fachkenntnisse und Sprachfertigkeiten nachhaltig zu stärken.
Beantragt wird die Förderung über ein Antragsformular, das laufend bis auf Weiteres verfügbar ist. Der Antrag ist spätestens sechs Monate vor dem geplanten Auslandseinsatz einzureichen. Erforderlich sind Angaben zum Vorhaben, eine Kostenaufstellung sowie eine Übersicht bereits zugesagter Beihilfen. Zu den Zuwendungsvoraussetzungen zählen der feste Wohnsitz in Kärnten, die österreichische oder EU-27-Staatsbürgerschaft sowie die genannten Alterskriterien (24 bzw. 25 Jahre nach Präsenzdienst). Nach Abschluss des Auslandsaufenthalts ist ein Abrechnungsnachweis mit Rechnungsbelegen vorzulegen, um eine fachgerechte Mittelverwendung sicherzustellen. Die Vergabe erfolgt als Ermessensentscheidung auf Basis der vollständig eingereichten Unterlagen. Dieses unbefristet laufende Förderangebot ermöglicht jungen Kärntner:innen eine flexible und frühzeitige Planung ihrer internationalen Ausbildungsaktivitäten und leistet einen wichtigen Beitrag zur persönlichen und beruflichen Entwicklung im europäischen Raum.