Leuchtende Blütenmeere – Feuchtwiesenpflege
Pflegeprogramm zur Erhaltung und Entwicklung historisch genutzter Feuchtwiesen im Landkreis Diepholz durch mehrmalige Mahd und Abtransport des Mahdguts.
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Förderkriterien
Förderziel
Erhaltung und Wiederherstellung artenreicher Feuchtwiesen durch historische Nutzungsform der ein- bis zweimaligen Mahd mit Abfuhr des Schnittguts, um den Verlust dieses Biotyps und das Verschwinden empfindlicher Blütenpflanzen zu verhindern.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentum oder Nutzungsrecht an Feuchtwiesen im Landkreis Diepholz
Beschreibung
Das Programm „Leuchtende Blütenmeere – Feuchtwiesenpflege“ in Niedersachsen fördert den Erhalt und die Entwicklung historisch genutzter Feuchtwiesen im Landkreis Diepholz. Ziel ist die Wiederherstellung artenreicher Wiesenlebensräume durch eine bis zweimalige Mahd pro Jahr sowie den vollständigen Abtransport des Schnittguts. Durch diese traditionelle Bewirtschaftungsform wird die Verfilzung der Vegetationsschicht verhindert und empfindliche Blütenpflanzen wie das Breitblättrige Knabenkraut oder die Kuckuckslichtnelke finden weiterhin geeignete Lebensbedingungen. Fortlaufende Zuschüsse unterstützen private wie öffentliche Pflegemaßnahmen, um den Rückgang dieses wertvollen Biotyps zu stoppen und blaue, weiße und rote Farbnuancen in leuchtenden Blütenmeeren erblühen zu lassen.
Förderberechtigt sind private Flächeneigentümer:innen, kommunale Träger:innen und Naturschutzorganisationen mit Eigentums- oder Nutzungsrechten an Feuchtwiesen im Landkreis Diepholz. Die Stiftung Naturschutz im Landkreis Diepholz, die seit 1984 mit über 450 betreuten Biotopen und 670 Hektar Fläche landesweit anerkannt ist, stellt die finanziellen Mittel in Form von Zuschüssen zur Verfügung. Antragstellende müssen den Nachweis erbringen, dass die Wiesen nach historischen Mahdrichtlinien gepflegt werden. Durch die enge Kooperation mit Expert:innen und lokalen Partner:innen trägt das Programm nachhaltig zum Arten- und Klimaschutz bei und ermöglicht die Pflege dieser naturschutzrelevanten Biotope als lebendige Kulturgüter.
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