Zuschuss

Logopädie

Individuelle logopädische Behandlung für Menschen mit Behinderungen in Tirol zur Verbesserung von Kommunikation, Schlucken, Hören, Mund- und Sprechfunktionen. Anträge jederzeit möglich; Leistungen max. 5 Jahre ab Antragseinlang.

Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.07.2018
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol
Projektdauer: 60 Monate

Förderziel

Förderung individueller logopädischer Behandlungen zur Erhaltung, Anbahnung, Verbesserung und Wiederherstellung der Kommunikations- und Grundfunktionen (Sprache, Stimme, Atmung, Schlucken, Hörwahrnehmung, Mundfunktion) für Menschen mit Behinderungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Logopädische Diagnostik
  • Therapieleistungen
  • Hilfsmittelversorgung
  • Beratung und Anleitung

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorliegen einer Behinderung nach § 3 lit. a TTHG
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung nach § 4 Abs. 2 TTHG
  • Hauptwohnsitz in Tirol
  • Aussicht auf tatsächliche Stärkung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
  • Mitwirkung des Menschen mit Behinderung bzw. seiner gesetzlichen Vertreterin bei Antrag und Durchführung
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Nachweis des fachärztlichen Befunds
  3. Nachweise zur Behinderung
  4. weitere Unterlagen gemäß § 8 Therapien-Richtlinie

Beschreibung

Das Förderprogramm Logopädie in Tirol richtet sich an Menschen mit Behinderungen, die an Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Hörstörungen leiden und über einen fachärztlichen Befund verfügen. Ziel ist die Erhaltung, Anbahnung, Verbesserung und Wiederherstellung zentraler Kommunikations- und Grundfunktionen (Sprache, Stimme, Atmung, Schlucken, Hörwahrnehmung, Mundfunktion). Die individuelle logopädische Behandlung erfolgt im Einzel- oder Gruppensetting, mobil oder ambulant in den Räumlichkeiten der Dienstleister:innen oder im häuslichen Umfeld. Gefördert werden dabei sowohl die Diagnostik und Therapieleistungen als auch Hilfsmittelversorgung, Beratung und Anleitung. Mit einem jährlichen Therapievolumen von bis zu 40 Stunden pro Person trägt die Förderung dazu bei, Teilhabechancen im gesellschaftlichen und beruflichen Alltag nachhaltig zu stärken und Verschlechterungsprozesse aufzuhalten.

Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit Sitz in Tirol können jederzeit einen Antrag stellen. Voraussetzung ist eine anerkannte Behinderung gemäß § 3 lit. a TTHG sowie österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung nach § 4 Abs. 2 TTHG. Der Hauptwohnsitz muss in Tirol liegen und die Maßnahme eine spürbare Stärkung der Teilhabe bewirken. Leistungen werden ab Antragseingang gewährt und können über maximal fünf Jahre in Anspruch genommen werden. Förderfähig sind Ausgaben für logopädische Diagnostik, Therapieleistungen, Hilfsmittelversorgung sowie Beratung und Anleitung. Dem Antrag sind das ausgefüllte Formular, der fachärztliche Befund, Nachweise zur Behinderung und weitere Unterlagen gemäß § 8 der Therapien-Richtlinie beizulegen. Die Abwicklung erfolgt über die sachlich zuständige Stelle der Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe des Landes Tirol.

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