Zuschuss

Logopädische Versorgung im Vorschulalter

Logopädische Versorgung im Vorschulalter in Oberösterreich: Leistungsverträge für Screening und Behandlung von Kindern in Kindergärten, Anträge jederzeit möglich.

Gesundheit Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.12.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich

Förderziel

Das Land Oberösterreich schließt mit Einrichtungen bzw. Trägern Leistungsverträge für die Durchführung von logopädischen Screenings in den Kindergärten Oberösterreichs und für die daran anschließende logopädische Behandlung der Kinder bis zum Schulantritt.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bedarf der Kinder im Vorschulalter nach logopädischer Betreuung
  • Einhaltung von Qualitätsstandards
  • Jährliche Berichterstattung in Form von Arbeitsberichten
  • Teilnahme an Koordinationsbesprechungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formloses Antragsschreiben
  2. Aktueller Vereinsregister- oder Firmenbuchauszug
  3. Letzter Jahresabschluss
  4. Fach- und Finanzkonzept

Beschreibung

Das Land Oberösterreich fördert im Rahmen fortlaufender Zuschüsse die logopädische Versorgung von Kindern im Vorschulalter. Hierzu werden Leistungsverträge mit Träger:innen geschlossen, die in oö. Kindergärten sowohl Screening-Untersuchungen als auch anschließende Therapien bis zum Schuleintritt anbieten. Die Maßnahme bündelt Ressourcen in den Themenfeldern Gesundheit, Kinder und Jugendliche sowie Arbeit & Soziales und richtet sich an alle Einrichtungen, die den sprachlichen Förderbedarf frühzeitig erkennen und behandeln möchten. Es besteht kein Einreichschluss – Anträge können jederzeit gestellt werden, wobei die allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich zur Anwendung kommen.

Interessierte Antragstellende wie Vereine, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen müssen den Bedarf der Kinder nachvollziehbar darlegen und Qualitätsstandards erfüllen. Eine regelmäßige Berichterstattung in Form von Arbeitsberichten sowie die Teilnahme an Koordinationsbesprechungen sind ebenso Voraussetzung wie Aufsichts- und Qualitätssicherungsbesuche. Zur Bewerbung ist ein formloses Antragsschreiben gemeinsam mit dem aktuellen Vereinsregister- oder Firmenbuchauszug, dem letzten Jahresabschluss und einem Fach- und Finanzkonzept einzureichen. Die Förderung zielt darauf ab, flächendeckend sprachtherapeutische Angebote zu verstärken und den Übergang in den Schulalltag bestmöglich vorzubereiten.

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