Lohnkostenzuschuss für Dienstgeber aus der Unfallversicherung
Zuschuss für Arbeitgeber in Österreich, die Versicherte nach einem Arbeitsunfall beschäftigen und deren volle Leistungsfähigkeit erst nach einer Einarbeitungszeit erreichen, für bis zu vier Jahre.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Dienstgeberinnen und Dienstgebern durch Gewährung eines Zuschusses zur Abdeckung der Lohnkosten für behinderte Versicherte in der Übergangszeit, bis diese ihre volle Leistungsfähigkeit erreicht haben.
Förderfähige Ausgaben
- Lohn- und Gehaltskosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Beschäftigung einer/ eines Versehrten nach Arbeitsunfall
- Zahlung des vollen, betriebsüblichen Entgelts
- Versicherter erreicht volle Leistungsfähigkeit erst nach Einarbeitungszeit
Beschreibung
Der Lohnkostenzuschuss aus der Unfallversicherung unterstützt österreichische Unternehmen und öffentliche Einrichtungen dabei, nach einem Arbeitsunfall rehabilitierte Versicherte langfristig im Betrieb zu integrieren. Voraussetzung ist, dass der oder die Versehrte eine neue Arbeitsstelle annimmt und seine oder ihre volle Leistungsfähigkeit erst nach einer Einarbeitungszeit erreicht. Während dieser Übergangsphase – maximal vier Jahre – werden 100 % der Lohn- und Gehaltskosten übernommen, sofern das betriebsübliche Entgelt in voller Höhe weitergezahlt wird. Damit trägt die Förderung entscheidend dazu bei, Hemmschwellen bei der Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigungen abzubauen und langfristige Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt zu sichern.
Interessiert sind Dienstgeber:innen in ganz Österreich, die Versehrte nach einem Arbeitsunfall anstellen und den vollen Entgeltanspruch gewähren. Die Antragstellung kann jederzeit erfolgen, da es sich um eine fortlaufend verfügbare Zuschussmaßnahme handelt. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen ausschließlich Lohn- und Gehaltskosten während der bis zu 48-monatigen Projektlaufzeit. Neben einer finanziellen Entlastung stärkt der Zuschuss die soziale Verantwortung von Betrieben und Einrichtungen, indem Mitarbeitende mit körperlichen Einschränkungen optimal begleitet und gefördert werden. Eine rechtzeitige Antragstellung sichert den ununterbrochenen Leistungsbezug und erleichtert den strukturierten Wiedereinstieg in das Arbeitsleben.
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