Lohnkostenzuschuss für Dienstgeber aus der Unfallversicherung
In Wien erhalten Dienstgeber/innen von Versicherten, die ihre volle Leistungsfähigkeit erst nach Erlangung erforderlicher Fertigkeiten erreichen können, einen Lohnkostenzuschuss für bis zu vier Jahre, wenn sie das betriebsübliche Entgelt zahlen.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist die berufliche Rehabilitation und Integration von Versicherten durch finanzielle Unterstützung der Lohnkosten für Dienstgeber während der Übergangszeit, längstens bis zu vier Jahre.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Versicherte Person hat eine Arbeitsstelle angenommen, bei der sie ihre volle Leistungsfähigkeit erst nach Erlangung der erforderlichen Fertigkeiten erreicht
- Zahlung des betriebsüblichen Entgelts durch den/die Dienstgeber/in
Beschreibung
Der Lohnkostenzuschuss für Dienstgeber:innen aus der Unfallversicherung richtet sich an Unternehmen in Wien und unterstützt die berufliche Rehabilitation von Versicherten, deren volle Leistungsfähigkeit erst nach Erlangung der erforderlichen Fertigkeiten gegeben ist. Als dauerhafte Fördermöglichkeit gewährt der Unfallversicherungsträger einen Zuschuss zu den Lohnkosten für eine Übergangszeit von bis zu vier Jahren, sofern das betriebsübliche Entgelt gezahlt wird. Ziel dieser Förderung ist die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt und die Absicherung der Beschäftigungsverhältnisse durch finanzielle Entlastung der Dienstgeber:innen. Die Maßnahme basiert auf § 198 Abs. 3 Z 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes und wird als Zuschuss zu Personalaufwendungen gewährt. Anträge können unbefristet gestellt werden, seit Beginn der Förderfrist am 01.01.2013.
Gefördert werden ausschließlich Unternehmen, die Versicherten eine arbeitsvertragliche Anstellung anbieten, in der die volle Leistungsfähigkeit erst nach Schulung oder Einarbeitung erreicht wird, und gleichzeitig das branchenübliche Entgelt zahlen. Voraussetzung ist die Annahme einer entsprechenden Arbeitsstelle durch die versicherte Person. Die maximale Projektdauer beträgt 48 Monate, innerhalb derer alle Personalaufwendungen als förderfähige Ausgaben gelten. Durch diese Regelung sollen Hemmnisse beim Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt abgebaut und langfristige Beschäftigungsperspektiven gefestigt werden. Die Abwicklung und Auszahlung erfolgen über den zuständigen Unfallversicherungsträger, der Unternehmen eine verlässliche Finanzierung ihrer Personalressourcen ermöglicht.