Zuschuss

Luftreinhaltung

Förderung von Luftreinhaltungsmaßnahmen zur Vermeidung und Reduktion luftverunreinigender Emissionen in industriellen und gewerblichen Anlagen. Anträge bis 31.12.2050 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03.2024
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördersumme: 30.000 € pro Projekt

Förderziel

Gefördert werden Luftreinhaltungsmaßnahmen bei bestehenden Anlagen bzw. Emissionsquellen in industriellen und gewerblich genutzten Gebäuden zur Vermeidung von luftverunreinigenden Stoffen (Primärmaßnahmen), größtmöglichen Verringerung von luftverunreinigenden Stoffen (Sekundärmaßnahmen), Reduktion von Staubemissionen, Verbesserung von Filteranlagen und Ausstattung bzw. Nachrüstung von Abgasnachbehandlungssystemen.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Filteranlagen und Abgasnachbehandlungssystemen
  • Planungskosten
  • Montagekosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Standort in Österreich
  • Antragstellung vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung bzw. Baubeginn
  • Tätigkeit als Unternehmen, unternehmerische Organisation, Verein oder konfessionelle Einrichtung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Technische Beschreibung
  2. Messgutachten und ausgefülltes Datenblatt Luftreinhaltung
  3. Angebote und Kostenvoranschläge
  4. Bescheide
  5. Bericht des Kreditinstituts bei Investitionsvolumen > 500.000 €
  6. Technisches Datenblatt für Partikelfilter
  7. Rechnungskopien
  8. Formular zur Förderungsabrechnung

Bewertungskriterien

  • Ausmaß des erzielten Umwelteffektes
  • Art der Maßnahme

Beschreibung

Programm zur betrieblichen Luftreinhaltung in Österreich
Das bundesweit ausgeschriebene Förderinstrument richtet sich an Unternehmen, andere unternehmerisch tätige Organisationen, Interessenverbände sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen mit Sitz in Österreich. Im Fokus stehen Primärmaßnahmen zur Vermeidung luftverunreinigender Stoffe und Sekundärmaßnahmen zur größtmöglichen Verringerung ihrer Emissionen. Inhaltlich umfasst die Initiative vor allem die Reduktion von Staubemissionen in industriellen und gewerblichen Anlagen, die Optimierung bestehender Filteranlagen – insbesondere bei Biomasseanlagen – und die Nachrüstung von Abgasnachbehandlungssystemen zur Senkung der Partikelemission, beispielsweise an Baumaschinen und Sonderfahrzeugen. Mit einer Fördersumme von bis zu 30.000 € pro Projekt werden auch Planungs- und Montagekosten gefördert. Die Auswahl erfolgt anhand des erwarteten Umwelteffekts und der Art der beantragten Maßnahme, wobei der Umwelt-, Natur- und Klimaschutz im Mittelpunkt steht.

Antragsvoraussetzungen und Ablauf
Voraussetzung für eine Förderung ist ein rechtlich verbindlicher Standort in Österreich sowie die Antragstellung vor der ersten verbindlichen Bestellung, Lieferung oder Baumaßnahme. Förderfähig sind Ausgaben für die Anschaffung von Filteranlagen und Abgasnachbehandlungssystemen, die technische Planung sowie die Installation. Die Antragsfrist erstreckt sich vom 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2050. Zu den einzureichenden Unterlagen gehören eine technische Beschreibung, Messgutachten mit ausgefülltem Datenblatt Luftreinhaltung, Angebote und Kostenvoranschläge, Bescheide sowie bei Investitionsvolumina über 500.000 € ein Bericht des Kreditinstituts. Auf diese Weise werden nachhaltige Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen in gewerblichen und industriellen Bereichen wirksam unterstützt und der Weg für eine saubere Luft geebnet.

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