Zuschuss

Management und Weiterentwicklung der Atelierprogramme des Landes

Förderung des nationalen und internationalen Atelierprogramms des Landes Steiermark für Künstler*innen und Kunsttheoretiker*innen durch Residenzaufenthalte, Netzwerke und Präsentationsmöglichkeiten.

Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
13.01.2020
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark

Förderziel

Unterstützung von Künstler*innen und Kunsttheoretiker*innen aller Sparten durch individuelle professionelle Arbeitssituationen in der Steiermark und international sowie Weiterentwicklung und Ausbau der Atelierprogramme.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bewerbung im Rahmen internationaler Calls
  • Auswahl durch Jury und Beschluss der Landesregierung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Je nach Stipendium unterschiedliche Formulare

Bewertungskriterien

  • Entscheidung durch Jury
  • Beschluss der Landesregierung

Beschreibung

Das Kunstförderprogramm der Steiermark bietet ein vielseitiges nationales und internationales Atelierprogramm, das Künstler:innen und Kunsttheoretiker:innen aller Sparten durch professionelle Residenzaufenthalte sowie den Zugang zu Netzwerken und Präsentationsmöglichkeiten stärkt. In verschiedenen Ausschreibungen, darunter Atelier-Auslandsstipendien, Styria-Artist-in-Residence, KUNSTRAUM STEIERMARK und Artist-in-Europe (WIELS), eröffnen sich individuelle Arbeits- und Entwicklungsphasen in der Steiermark und im Ausland. Durch die Verbindung künstlerischer Praxis mit theoretischem Austausch wird die kreative Vielfalt nachhaltig gefördert und die regionale Kulturlandschaft international vernetzt. Damit leistet das Programm einen bedeutenden Beitrag zur Profilierung und Sichtbarkeit steirischer Kunstschaffender auf globaler Ebene.

Im Zentrum stehen die kontinuierliche Weiterentwicklung und der zielgerichtete Ausbau der Atelierprogramme. Neue Destinationen, internationale Partner:innen und große Veranstaltungsformate werden gezielt erschlossen, um die individuellen Bedürfnisse der Teilnehmenden zu erfüllen. Die Auswahl erfolgt auf Basis internationaler Calls, einer Expertenjury sowie eines Beschlusses der Landesregierung. Förderberechtigt sind private Personen mit künstlerischer bzw. kunsttheoretischer Tätigkeit. Für die Bewerbung sind je nach Stipendium spezifische Formulare einzureichen, wobei die Fristen je nach Ausschreibung variieren. Interessierte erhalten detaillierte Informationen zu den Einreichmodalitäten und erforderlichen Unterlagen im Rahmen der jeweiligen Ausschreibung.

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