Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen (BordstromTech II)
Gefördert werden Investitionen in umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromsysteme für See- und Binnenschiffe. Anträge sind bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Richtlinie einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionen zur Marktaktivierung alternativer Technologien für umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromsysteme von See- und Binnenschiffen.
Förderfähige Ausgaben
- Energiespeicher und zugehörige Systeme
- Energiewandler
- Plug-In Systeme
- Stromübergabesysteme
- Systemkombinationen der genannten Systeme
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentümer des geförderten Systems werden
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Beginn des Vorhabens binnen 6 Monaten nach Förderzusage
- Sicherstellung der Finanzierung des Vorhabens
Beschreibung
Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen (BordstromTech II) unterstützt bundesweit Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bei Investitionen in innovative Bordstrom- und mobile Landstromsysteme. Das Förderprogramm zielt darauf ab, nachhaltige Energietechnologien an Bord von See- und Binnenschiffen sowie als hafenseitiges Infrastrukturangebot zu etablieren und so die CO₂-Emissionen im Schiffsverkehr deutlich zu senken. Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die als Eigentümer:innen des geförderten Systems auftreten und eine Betriebsstätte bzw. Niederlassung in Deutschland nachweisen. Alle Unternehmensgrößen können sich bewerben, wobei kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von höheren Förderquoten profitieren.
Gefördert werden bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben – beispielsweise für Energiespeicher und zugehörige Systeme, Energiewandler, Plug-In-Systeme oder Stromübergabesysteme – mit einer Höchstsumme von 5 Mio. € in Seehäfen sowie 2 Mio. € in Binnenhäfen. Die Förderquote reicht von 40 % für schiffseigene Versorgungsanlagen bis zu 80 % für mobile Landstromversorgungssysteme als Infrastrukturangebot. Voraussetzung für eine Zuwendung ist der Beginn des Vorhabens innerhalb von sechs Monaten nach Förderzusage sowie der Nachweis einer gesicherten Finanzierung. Der Antrag ist spätestens drei Monate vor Ablauf der Richtlinie bei der zuständigen Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen einzureichen. Dieses Angebot eröffnet Marktteilnehmer:innen die Chance, alternative Antriebslösungen zu etablieren und gleichzeitig einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz im maritimen Verkehr zu leisten.
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