Marktstrukturverbesserung für landwirtschaftliche Erzeugnisse
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen landwirtschaftliche Produkte in Sachsen-Anhalt verarbeiten oder vermarkten und Ihre Prozesse verbessern wollen, können Sie einen staatlichen Zuschuss erhalten.
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Förderkriterien
Förderziel
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Steigerung der Effizienz des Ressourceneinsatzes – insbesondere von Wasser und Energie.
Förderfähige Ausgaben
- Erfassung
- Lagerung
- Kühlung
- Sortierung
- marktgerechte Aufbereitung
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
- KMU-Definition der EU
- keine gleichzeitige Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- mindestens 5 Jahre 40 % Auslastung der Aufnahmekapazität nachweisbar
- vorliegendes Investitionskonzept mit Wirtschaftlichkeitsnachweis
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag
- Investitionskonzept
- Nachweis der Ressourceneinsparung
- Lieferverträge
- ggf. regionale Bedarfs- und Umfeldanalyse bei Schlachtinvestitionen
Bewertungskriterien
- Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
- Ressourceneffizienz
- Marktorientierung
- Regionaler Nutzen
Beschreibung
Unternehmen der Verarbeitungs- und Vermarktungsbranche in Sachsen-Anhalt können mit dem Förderprogramm „Marktstrukturverbesserung für landwirtschaftliche Erzeugnisse“ staatliche Zuschüsse in Höhe von bis zu 55 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sowie eine nachhaltige Steigerung der Ressourceneffizienz – insbesondere bei Wasser und Energie. Förderfähig sind Investitionen in Baumaßnahmen und technische Anlagen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Rohstoffe dienen. Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition sowie Erzeugerorganisationen und –zusammenschlüsse, die nicht selbst in der Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte tätig sind. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt mit nachweisbarer Auslastung von mindestens 40 % der Aufnahmekapazität über fünf Jahre sowie ein schlüssiges Investitionskonzept inklusive Wirtschaftlichkeits- und Ressourceneffizienznachweis. Schlachtinvestitionen erfordern bis Ende 2024 eine regionale Bedarfs- und Umfeldanalyse oder entsprechende Ausnahmeregelungen.
Projekte müssen innerhalb von 36 Monaten realisiert und europäische sowie nationale Umweltschutzvorschriften beachtet werden. Die Entscheidung über die Förderhöhe erfolgt anhand der Wirtschaftlichkeit, Ressourceneffizienz, Marktorientierung und dem regionalen Nutzen des Vorhabens. Erforderliche Bewerbungsunterlagen umfassen den ausgefüllten Antrag, das Investitionskonzept, Nachweise zu Ressourceneinsparungen, bestehende Lieferverträge und gegebenenfalls die regionale Analyse bei Schlachtprojekten. Eine Antragsstellung ist jederzeit vor Projektbeginn beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt möglich. Damit leistet das Programm einen entscheidenden Beitrag zur Modernisierung und Marktanbindung von Verarbeitungsbetrieben in ländlichen Regionen und fördert langfristig nachhaltige Wertschöpfungsketten.
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