Zuschuss

Marktstrukturverbesserungsrichtlinie

Zuschuss für Erzeugerzusammenschlüsse und Investitionsvorhaben zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Mecklenburg-Vorpommern. Anträge laufend möglich (Stichtage: 31.03. und 31.08.; für Bewilligung im selben Jahr Einreichung bis 31.07.).

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2029
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Mecklenburg-Vorpommern
Unternehmensgröße: Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen
Fördersumme: bis zu 100.000 € pro Jahr (bis zu 400.000 € insgesamt)
Förderquote: 10% - 60%
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Förderung der Gründung und Tätigkeit von Erzeugerzusammenschlüssen in den ersten fünf Jahren sowie Investitionen zur Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Förderfähige Ausgaben

  • Gründungsausgaben von Erzeugerzusammenschlüssen
  • Personalkosten
  • Ausgaben für Geschäftsführung
  • Büroeinrichtungen (Hard- und Software)
  • Investitionen in technische Einrichtungen (Erfassung, Lagerung, Kühlung etc.)
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kreditbeschaffung und Zinsen
  • Leasingkosten
  • Pachten und Erbbauzinsen
  • Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer
  • Abschreibungsbeträge
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Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorhaben darf vor Antragseingang nicht begonnen worden sein
  • Erzeugerzusammlüsse müssen förmlich anerkannt und auf mindestens fünf Jahre angelegt sein
  • Unternehmen müssen Verträge mit Erzeugerzusammenschlüssen oder mindestens fünf Erzeugern (bzw. drei bei Kleinst-/Kleinunternehmen) vorlegen
  • Unternehmen dürfen sich nicht in Schwierigkeiten nach EU-Leitlinien befinden
  • Investitionsvorhaben müssen innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Name und Größe des Erzeugerzusammenschlusses
  2. Namen der Erzeuger
  3. Beschreibung des Vorhabens
  4. Sitz des Zusammenschlusses
  5. Aufstellung der zuwendungsfähigen Ausgaben
  6. Höhe der Zuwendung
  7. Handels- oder Genossenschaftsregisterauszug
  8. Satzung oder Gesellschaftsvertrag
  9. Grundbuchauszug
  10. Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre
  11. Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Vorhaben
  12. Bauunterlagen
  13. Lieferverträge zum Rohwarenbezug
  14. Finanzierungszusage/Eigenmittelnachweis
  15. KMU-Erklärung
  16. Erklärung kein Unternehmen in Schwierigkeiten
  17. Behördliche Genehmigungen
  18. Je drei Angebote oder Kostenschätzungen

Bewertungskriterien

  • Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
  • Auslastung der Aufnahmekapazität
  • Ressourceneffizienz
  • Vermarktungskonzept

Beschreibung

Die Marktstrukturverbesserungsrichtlinie in Mecklenburg-Vorpommern fördert als nicht rückzahlbarer Zuschuss die Gründung und Tätigkeit von Erzeuger:innenzusammenschlüssen in den ersten fünf Jahren sowie Investitionsvorhaben zur Optimierung der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Gefördert werden formell anerkannte Erzeuger:innenzusammenschlüsse und Kleinst-, kleine sowie mittlere Unternehmen, deren Tätigkeit nicht gleichzeitig die Erzeugung abdeckt. Anträge können im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2029 laufend eingereicht werden; für eine Bewilligung im selben Jahr muss der vollständige Antrag bis zum 31. Juli bei der Bewilligungsbehörde vorliegen. Projektauswahlstichtage sind der 31. März und der 31. August.

Die Fördersätze liegen je nach Vorhaben zwischen 10 % und 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei Gründungs- und Organisationskosten von Zusammenschlüssen im ersten und zweiten Jahr bis zu 60 % bezuschusst werden und in späteren Jahren gestaffelt abnehmen. Eine zusätzliche Prämie von bis zu 15 % ist bei ausschließlicher Verarbeitung von Qualitätsprodukten möglich. Pro Jahr können bis zu 100.000 € und insgesamt bis zu 400.000 € beantragt werden; die Projektdauer beträgt maximal 36 Monate. Voraussetzung für Investitionsvorhaben ist unter anderem der Nachweis über Wirtschaftlichkeit und Absatzmöglichkeiten sowie Verträge mit mindestens fünf Erzeuger:innen (drei bei Kleinst- und kleinen Unternehmen). Interessent:innen erhalten umfassende Informationen und Vorlagen zur Antragstellung beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg. Weitere Einzelheiten zu Anforderungen und Auswahlkriterien erleichtern eine erfolgreiche Antragseinreichung.

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