Zuschuss

Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers (WTT)

Förderung von Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers in Sachsen-Anhalt: Zuschuss von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Kosten, max. 140.000 €. Antragszeitraum bis 30.06.2027.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
09.01. - 30.06.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen-Anhalt
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördersumme: bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Kosten, max. 140.000 €
Förderquote: 25 % - 100 %
Projektstart ab: 09.01.2024
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Unterstützung von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen beim Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in innovative Produkte, Verfahren und Geschäftsmodelle durch finanzielle Förderung von Innovationsberatungs- und teknologi­unterstützenden Dienstleistungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Innovationsberatungsdienste
  • Technologie-unterstützende Dienstleistungen
  • Personalkosten Berater
  • Sachkosten
  • Externe Expertise
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Ausgaben vor Antragstellung
  • Schuldzinsen
  • Grunderwerb
  • Umsatzsteuer
  • reine Grundlagenforschung
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung vor Vorhabenbeginn
  • Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
  • Vorhaben überwiegend in Sachsen-Anhalt durchführen
  • Mindestausgaben 200.000 € (bei R&D)
  • Einbringung von Eigenmitteln nach Finanzplan
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. detaillierte Projektbeschreibung
  3. Finanzierungsplan (Vorkalkulation)
  4. Gutachtervorschlag
  5. Umsatz- und Ertragsvorschau
  6. KMU-Erklärung
  7. Erklärung zur Vergabe von Aufträgen
  8. Eigenmittel-Finanzierungsnachweis
  9. Nachweis fachliche Eignung des Beraters
  10. Erklärung Unternehmens in Schwierigkeiten

Bewertungskriterien

  • Fachliche Eignung des Beraters
  • Qualität des Projektkonzepts
  • Innovationsgehalt der Dienstleistung
  • Praxis- und Umsetzungsrelevanz
  • Wirtschaftliche Verwertungsfähigkeit

Beschreibung

Das Förderinstrument „Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, Bildungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen in Sachsen-Anhalt bei der Überführung wissenschaftlicher Erkenntnisse in marktfähige Produkte, Verfahren und Geschäftsmodelle. Gefördert werden Innovationsberatungsdienste, technologieunterstützende Dienstleistungen sowie externe Expertise mit einem Zuschuss von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (maximal 140 000 €). Durch gezielte Begleitung – von der Marktanalyse über Patentrecherchen bis zur Implementierung neuer Technologien – wird das Verhältnis von Forschung und Praxis nachhaltig gestärkt und regionale Wertschöpfung ausgebaut.


Geförderte Vorhaben können über einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten laufen. Finanzierungsfähig sind Personalkosten von Beratenden, Sachkosten, Reise- und Übernachtungskosten sowie projektbezogene Fremdleistungen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist die Einreichung einer detaillierten Projekt- und Meilensteinplanung vor Vorhabenbeginn bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Bewertet werden insbesondere die fachliche Eignung des Beraters, die Qualität und Innovationskraft des Konzepts, die Praxisrelevanz und die wirtschaftliche Verwertungsfähigkeit. Ausführliche Informationen zu Förderkonditionen und Antragsunterlagen stehen im Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zur Verfügung.

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