Maßnahmen im Rahmen der Umweltlotterie
Wenn Sie in Hessen Umweltschutzmaßnahmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss aus der Umweltlotterie erhalten.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Hessen unterstützt Projekte zum Schutz der Umwelt und der natürlichen Lebensgrundlagen. Gefördert werden Maßnahmen zur Stabilisierung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen sowie zur Biotopgestaltung, Ökosystemvernetzung und zum Gewässerschutz. Die Finanzierung erfolgt aus den Erlösen der Hessischen Umweltlotterie und umfasst verschiedene Ausgabenarten wie Schaffung von Lebensräumen, Grunderwerb, Sachkosten, Honorare, Planungskosten und in bestimmten Fällen Eigenarbeitsleistungen.
Förderfähige Ausgaben
- Ausgaben für die Schaffung, Wiederherstellung oder Entwicklung von Lebensräumen
- Grunderwerb und unmittelbar zusammenhängende Nebenausgaben
- Sachkosten für den Betrieb, Erwerb oder Reparatur von Arbeitsgeräten und Materialien
- Honorare, Planungskosten und Erfolgskontrollen
- Eigenarbeitsleistungen (bei gemeinnützigen Vereinen)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Ausgaben für Verwaltungsgebühren
- Finanzierungskosten
- kalkulatorische Kosten
- Bewirtungskosten
- Umsatzsteuer
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Das Vorhaben muss in Hessen durchgeführt werden
- Bei Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt muss die zu fördernde Art oder der Lebensraum in der "Hessen-Liste" enthalten sein
- Fachplanerische Aussagen oder Expertisen müssen vorgelegt werden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Ausgaben- und Finanzierungsplan
- Fachplanerische Aussagen
- Planungskostenaufstellung
Bewertungskriterien
- Fachliche Qualität des Projekts
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Bezug zur Hessischen Biodiversitätsstrategie
Beschreibung
Das Förderprogramm „Maßnahmen im Rahmen der Umweltlotterie“ unterstützt in Hessen Projekte, die sich dem Schutz der Umwelt und der natürlichen Lebensgrundlagen widmen. Gefördert werden dabei vielfältige Maßnahmen, wie die Stabilisierung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen, Maßnahmen zur Biotopgestaltung, Ökosystemvernetzung sowie zum Gewässerschutz. Die finanzielle Unterstützung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss aus den Erlösen der Hessischen Umweltlotterie und richtet sich an natürliche Personen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen. Das Programm fördert innovative Vorhaben, die einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur nachhaltigen Nutzung von Ressourcen leisten.
Die Förderung orientiert sich an klar definierten Kriterien und fördert dabei Ausgaben wie den Grunderwerb, Sachkosten für den Betrieb oder die Reparatur von Arbeitsgeräten sowie Honorare, Planungskosten und fachplanerische Expertisen. Je nach Art des Fördernehmers kann der Zuschuss bis zu 70 % bzw. 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen – bei natürlichen Personen liegt die Fördersumme maximal bei 5.000 € und beträgt insgesamt bis zu 25.000 € pro Projekt, wobei ein Mindestzuschuss von 2.500 € sichergestellt ist. Für Vorhaben, die Maßnahmen zum Erhalt und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt beinhalten, muss zudem sichergestellt werden, dass die betreffende Art oder der Lebensraum in der „Hessen-Liste“ geführt wird. Die Förderperiode beträgt bis zu 24 Monate, wobei alle Anträge vor Beginn der Maßnahme einzureichen sind.
Das Programm richtet sich an engagierte Akteur:innen, die mit ihrem Projekt die ökologischen Herausforderungen aktiv angehen möchten. Neben der finanziellen Unterstützung wird großer Wert auf fachliche Qualität, Nachhaltigkeitsaspekte und den Bezug zur Hessischen Biodiversitätsstrategie gelegt. Antragsteller:innen müssen in ihrem Förderantrag neben einer detaillierten Projektbeschreibung auch einen Ausgaben- und Finanzierungsplan sowie fachplanerische Aussagen und weitere erforderliche Unterlagen einreichen. Durch diese strukturierte Herangehensweise soll sichergestellt werden, dass nur Projekte gefördert werden, die einen nachhaltigen Beitrag zum Naturschutz leisten und langfristig zu einer Verbesserung der Lebensräume in Hessen beitragen. Das Förderprogramm bietet so eine attraktive Möglichkeit, Umweltinitiativen zu realisieren und innovative Ansätze im Bereich Umwelt- und Naturschutz gezielt zu unterstützen.
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