Zuschuss

Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel - Bereiche Starkregenvorsorge sowie denkmalgeschützte Garten- und Parkanlagen

Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in Brandenburg mit Schwerpunkt auf Starkregenvorsorge sowie Erhalt denkmalgeschützter Garten- und Parkanlagen. Laufzeit bis 31.12.2027.

Klimaschutz Umwelt-/Naturschutz Bauten und Denkmalschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg

Förderziel

Förderung von Investitionen und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere zur Starkregenvorsorge und zur Sicherung denkmalgeschützter Garten- und Parkanlagen.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten
  • Planungs- und Ingenieurleistungen
  • Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Betriebskosten
  • Laufende Unterhaltungskosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Standort in Brandenburg
  • Nachweis der Denkmaleigenschaft bei Garten- und Parkanlagen
  • Maßnahmen zur Starkregenvorsorge bzw. Klimaanpassung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kostenvoranschläge
  3. Nachweis der Denkmaleigenschaft
  4. Lageplan

Bewertungskriterien

  • Beitrag zur Starkregenvorsorge
  • Erhaltungsaspekte denkmalgeschützter Anlagen
  • Kosten-Nutzen-Verhältnis

Beschreibung

Die Fördermaßnahme unterstützt Investitionen und Projekte in Brandenburg, die der Anpassung an den Klimawandel dienen. Im Mittelpunkt stehen Vorsorgemaßnahmen gegen Starkregen und der Erhalt denkmalgeschützter Garten- und Parkanlagen. Öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen sowie Privatpersonen können Zuschüsse für Investitionskosten, Planungs- und Ingenieurleistungen sowie Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen beantragen. Die Maßnahme läuft bis zum 31. Dezember 2027 und richtet sich insbesondere an kommunale Träger:innen, Betreiber:innen und Eigentümer:innen historischer Grünflächen sowie weitere Akteur:innen im Bereich Klimaanpassung. Ein Schwerpunkt liegt auf der Kombination aus nachhaltiger Starkregenvorsorge und denkmalpflegerischer Sorgfalt, um die wasserwirtschaftliche Widerstandsfähigkeit zu erhöhen und kulturelles Erbe zu bewahren.

Voraussetzung für eine Zuwendung ist der Nachweis des Förderorts in Brandenburg, die Denkmaleigenschaft der Garten- und Parkanlagen sowie eine fundierte Darstellung geplanter Klimaanpassungsmaßnahmen. Antragsberechtigt sind unter anderem öffentliche Institutionen, gemeinnützige Träger:innen und private Eigentümer:innen. Gefördert werden Kosten für bauliche Investitionen, technische Planungen sowie konservatorische Arbeiten, nicht jedoch laufende Betriebs- oder Unterhaltungskosten. Die Auswahl erfolgt anhand des Beitrags zur Starkregenvorsorge, denkmalpflegerischer Erhaltungsaspekte und des Kosten-Nutzen-Verhältnisses. Einzureichen sind eine ausführliche Projektbeschreibung, Kostenvoranschläge, ein Lageplan und der amtliche Nachweis der Denkmaleigenschaft. Anträge können bis zum 31.12.2027 gestellt werden und bieten eine wertvolle Chance, den Klimawandel lokal wirksam zu begegnen und historisch bedeutsame Parklandschaften nachhaltig zu sichern.

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