Maßnahmen zur Ausbildung und (Höher-)Qualifizierung
Förderung von Aus- und (Höher-)Qualifizierungsmaßnahmen in Salzburg: Teilerstattung von Kurskosten, duale Ausbildungen, Lernbetreuung und Integration asylberechtigter Personen. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen zur Ausbildung und (Höher-)Qualifizierung zur Erhöhung der Erwerbsteilnahme und Verminderung des Anteils von Geringqualifizierten.
Förderfähige Ausgaben
- Kurskosten
- Ausbildungskosten
- Betreuungskosten
- Integrationsmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz des Förderungsnehmers im Bundesland Salzburg
- Förderungsnehmer müssen Vereine oder Unternehmen sein, die Projekte zur Ausbildung oder (Höher-)Qualifizierung von Menschen beitragen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Konzept des Förderungsgegenstandes
Beschreibung
Die Landesförderung für Maßnahmen zur Ausbildung und (Höher-)Qualifizierung in Salzburg unterstützt gemeinnützige Vereine sowie Unternehmen mit Sitz im Bundesland dabei, Aus- und Weiterbildungsprojekte zu realisieren. Im Fokus steht die Erhöhung der Erwerbsteilnahme und die Verringerung des Anteils geringqualifizierter Menschen. Gefördert werden unter anderem Teilerstattungen von Kurs- und Ausbildungskosten, duale Bildungsmodelle, Lernbetreuung sowie Integrationsmaßnahmen für asylberechtigte Personen. Als Zuschuss konzipiert, können Teilbeträge der entstandenen Aufwendungen rückerstattet werden, wobei Förderanträge jederzeit, zweckgebunden und fortlaufend eingereicht werden können.
Förderberechtigt sind Interessensverbände, Vereine und Unternehmen, die Projekte zur (Höher-)Qualifizierung initiieren. Antragsvoraussetzungen umfassen den nachweisbaren Sitz in Salzburg sowie ein überzeugendes Konzept des Förderungsgegenstandes. Förderfähige Ausgaben erstrecken sich auf Kurs-, Ausbildungs- und Betreuungskosten sowie integrative Angebote. Bei Einreichung ist ein vollständig ausgefülltes Antragsformular zusammen mit einer detaillierten Projektbeschreibung erforderlich. Die Förderung gilt seit dem 1. Januar 2020 ohne befristetes Enddatum und trägt dazu bei, Qualifikationsbarrieren abzubauen, berufliche Perspektiven zu erweitern und nachhaltige Integrationsprozesse zu stärken.
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