Medienförderung (Volksgruppenförderung)
Medienförderung (Volksgruppenförderung) in Wien zur Sicherung und Erhaltung periodisch erscheinender Leitmedien in Volksgruppensprachen. Förderaufruf 2026/2027, Anträge bis 16.11.2025 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Bund fördert periodisch erscheinende Leitmedien in den Volksgruppensprachen slowenisch, kroatisch, ungarisch, tschechisch, slowakisch und romanes zur Sicherung des Bestandes der Volksgruppen, der Erhaltung ihrer Sprache und Kultur sowie ihrer Rechte.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Druck- und Produktionskosten
- Digitale Medienentwicklung
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zweckgewidmete Vereine, Stiftungen und Fonds für Erhaltung und Sicherung der Volksgruppen
- Kirchen und Religionsgemeinschaften für volksgruppenspezifische Vorhaben, sofern Leitmedien festgelegt
- Allgemeine Zuverlässigkeit des Fördernehmers
- Ausfinanzierung des Vorhabens
- Verfügbare Fördermittel
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Online-Antragsformular
- Aktivitätenerfassungsblätter
- Detaillierte Kostenkalkulation
- Letzter Jahresabschluss
- Redaktionelles Konzept
- Statuten (bei Erstantrag)
- Mietvertrag
- Dienstvertrag
- Verlagsvertrag
Beschreibung
In Wien unterstützt die Medienförderung periodisch erscheinende Leitmedien in den Volksgruppensprachen slowenisch, kroatisch, ungarisch, tschechisch, slowakisch und romanes. Ziel ist die dauerhafte Sicherung des Bestandes der autochthonen Volksgruppen sowie die Bewahrung ihrer Sprache, Kultur und Rechte. Als Zuschuss fördert der Bund den Erhalt und die Weiterentwicklung dieser Publikationen über einen Förderzeitraum von zwölf Monaten. Dabei umfasst der Förderaufruf 2026/2027 sowohl klassische Druck- und Produktionskosten als auch digitale Medienentwicklung und Personalaufwendungen. Die Antragseinreichung ist bis zum 16. November 2025 möglich.
Interessiert sind gemeinnützige Vereine, Stiftungen und Fonds, Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie öffentliche Einrichtungen, sofern sie von den jeweiligen Volksgruppenbeiräten als periodisch erscheinendes Leitmedium anerkannt sind. Entscheidende Voraussetzungen sind die grundsätzliche Zuverlässigkeit, die Nachvollziehbarkeit der Ausfinanzierung und die Verfügbarkeit der Fördermittel. Anträge werden ausschließlich online im Transparenzportal eingereicht und müssen ein ausgefülltes Antragsformular, Aktivitätenerfassungsblätter, eine detaillierte Kostenkalkulation, den letzten Jahresabschluss, ein redaktionelles Konzept sowie bei Erstanträgen die Statuten beziehungsweise Miet-, Dienst- und Verlagsverträge beinhalten. Die Unterstützung sichert nicht nur die Publikationskraft der Volksgruppenmedien, sondern trägt wesentlich zur Stärkung interkultureller Verständigung und zum Ausgleich kultureller Vielfalt in Österreich bei.