Mehrlingsgeburtenzuschuss
Das Land Kärnten gewährt Familien anlässlich der Geburt von Mehrlingen eine finanzielle Unterstützung. Voraussetzungen: Hauptwohnsitz und Familienbeihilfebezug in Kärnten. Antrag innerhalb des ersten Lebensjahres der Kinder.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Familien anlässlich der Geburt von Mehrlingen im Land Kärnten.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinsamer Hauptwohnsitz in Kärnten
- Bezug der Familienbeihilfe des Bundes
- Antragstellung innerhalb des ersten Lebensjahres der Kinder
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Geburtsurkunde der Kinder
- Meldezettel der Kinder
- Meldezettel des antragstellenden Elternteils
- Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe des Bundes
Bewertungskriterien
- Prüfung der eingereichten Unterlagen
Beschreibung
Der Mehrlingsgeburtenzuschuss des Landes Kärnten bietet eine einmalige finanzielle Unterstützung für Familien bei der Geburt von Zwillingen, Drillingen oder höhergradigen Mehrlingsgeburten. Förderberechtigt sind Privatpersonen, die mit den Mehrlingen ihren gemeinsamen Hauptwohnsitz in Kärnten nachweisen und für die Kinder die Familienbeihilfe des Bundes beziehen. Die Gewährung erfolgt als pauschaler Zuschuss und zielt darauf ab, den finanziellen Mehraufwand in der besonderen Phase der Mehrlingsaufzucht zu mildern. Der Antrag kann fortlaufend gestellt werden und ist innerhalb des ersten Lebensjahres der Mehrlinge einzureichen. Die Prüfung der eingereichten Unterlagen obliegt der Abteilung 13 – Gesellschaft und Integration des Amtes der Kärntner Landesregierung, die auf Grundlage der geltenden Richtlinie Ermessensentscheidungen trifft.
Für die Beantragung sind folgende Nachweise vorzulegen: Geburtsurkunde der Mehrlinge, Meldezettel der Kinder, Meldezettel des antragstellenden Elternteils sowie ein Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe des Bundes (Amtlicher Bescheid oder Auszahlungsbeleg). Die Förderung wird ab dem Stichtag 01.10.2018 unbefristet gewährt, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Die Abteilung 13 – Gesellschaft und Integration in Klagenfurt begleitet den gesamten Vergabeprozess und steht für fachliche Fragen zur Verfügung. Das Programm richtet sich ausdrücklich an alle Sorgeberechtigten, einschließlich Adoptiv- oder Pflegeeltern, und möchte Eltern bei der Versorgung ihrer Mehrlinge in den ersten Lebensmonaten nachhaltig entlasten.
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