Meistergründungsprämie
Das Land Berlin fördert Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister bei der erstmaligen Existenzgründung, Betriebsübernahme oder tätigen Beteiligung in Berlin sowie bei der Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen mit einem einmaligen Zuschuss von bis zu 25.000 €. Kostenfreie Beratung bei der Handwerkskammer Berlin ist Voraussetzung.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der erstmaligen Existenzgründung, der Übernahme eines Handwerksbetriebs oder der tätigen Beteiligung sowie der Schaffung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Arbeits- oder Ausbildungsplätze im Handwerk in Berlin.
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Handwerksmeisterprüfung innerhalb der letzten 4 Jahre
- kostenfreie Beratung durch die Handwerkskammer Berlin vor Antragstellung
- Staatsangehörigkeit der EU, des EWR oder der Schweiz bzw. gültiger Aufenthaltstitel
- erfolgt erstmalige Selbstständigkeit in Berlin im geprüften Handwerk
- keine erheblichen Nebeneinkünfte aus anderer Tätigkeit während der 3-jährigen Bindungsfrist
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis der bestandenen Meisterprüfung oder Kopie der Ausnahmebewilligung
- Gewerbeanmeldung (Kopie)
- Handwerkskarte (Kopie)
- De-minimis-Erklärung
- Schufa-Auskunft
- ggf. gültiger Aufenthaltstitel (Kopie)
- ggf. Gesellschaftsvertrag (Kopie)
- ggf. Handelsregisterauszug (Kopie)
Beschreibung
Das Förderprogramm aus Berlin unterstützt qualifizierte Handwerksmeister:innen bei der ersten unternehmerischen Selbstständigkeit, bei Betriebsübernahmen oder bei der tätigen Beteiligung in der Hauptstadt. Ziel ist die nachhaltige Stärkung des handwerklichen Mittelstands durch Schaffung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Arbeits- und Ausbildungsplätze. Voraussetzung ist eine kostenfreie Erstberatung durch die Handwerkskammer Berlin. Teilnehmende müssen innerhalb von vier Jahren nach bestandener deutscher Meisterprüfung die Gründung, Übernahme oder Beteiligung in ihrem geprüften Handwerkszweig in Berlin umsetzen und während der dreijährigen Bindungsfrist keine nennenswerten Neben-einkünfte erzielen. EU-, EWR-Staatsangehörige oder Inhaber:innen eines entsprechenden Aufenthaltstitels sind förderberechtigt, bei Beteiligungen ist ein Mindestanteil von 30 % erforderlich.
Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen, bedingt rückzahlbaren Zuschusses und kann bis zu 25.000 € betragen. Die erste Tranche beläuft sich auf 10.000 € (Frauenbonus in frauentypischen Berufen: 15.000 €). Nach drei Jahren Selbstständigkeit kann eine zweite Tranche für die Besetzung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes (6.000 €) oder eines Ausbildungsplatzes (7.500 €; Frauenbonus 10.000 €) beantragt werden. Zu den notwendigen Nachweisen zählen u. a. Meisterprüfungsurkunde, Gewerbeanmeldung, Handwerkskarte, De-minimis-Erklärung und Schufa–Auskunft. Der Basisantrag ist vor Aufnahme der Tätigkeit, der Folgeantrag bis sechs Monate nach Ablauf der ersten drei Jahre einzureichen. Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2027 und bietet so Handwerksmeister:innen eine verlässliche Planungsperspektive für die Festigung ihres Betriebes in Berlin.
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