Zuschuss

Mietkostenzuschuss

Die Diözesanstiftung Lebensraum für die Familie gewährt einkommensabhängige Mietkostenzuschüsse für selbstgenutzten Wohnraum in der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Zuschusshöhe: 0,51–2,50 € pro m² der ortsüblichen Vergleichsmiete. Bewilligung maximal 3 Jahre, Antrag über lokale Caritas.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Fördersumme: 0,51 € – 2,50 € pro m² ortsüblicher Vergleichsmiete
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Einkommensabhängiger Zuschuss zur Miete für selbstgenutzten Wohnraum zur Sicherung angemessenen und bezahlbaren Wohnraums für Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Senioren und Menschen mit Behinderung in der Diözese Rottenburg-Stuttgart.

Förderfähige Ausgaben

  • Mietkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten, die durch Wohngeld abgedeckt sind

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz in der Diözese Rottenburg-Stuttgart
  • Selbstgenutzter Wohnraum
  • Keine Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
  • Einkommen nicht über dem Vierfachen (bzw. Fünffache für Alleinerziehende) des Sozialhilferegelsatzes

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Sozialbericht der Caritas
  3. Einkommensnachweise

Bewertungskriterien

  • Einkommenshöhe
  • Haushaltsgröße
  • Familienstand

Beschreibung

Die Diözesanstiftung „Lebensraum für die Familie“ unterstützt in Baden-Württemberg einkommensschwache Haushalte durch einen Mietkostenzuschuss für selbstgenutzten Wohnraum in der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind, Alleinerziehende, Personen ab 75 Jahren sowie Menschen mit Behinderung erhalten abhängig von ihrem Einkommen eine Förderung zwischen 0,51 € und 2,50 € je Quadratmeter der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss, wird maximal für 36 Monate bewilligt und muss nach Ablauf erneut beantragt werden. Ziel ist die langfristige Sicherung angemessenen und bezahlbaren Wohnraums sowie die Stärkung sozial benachteiligter Gruppen im regionalen Umfeld.

Voraussetzung für eine Antragsstellung ist der Wohnsitz in der Diözese Rottenburg-Stuttgart sowie der Verzicht auf Wohngeldleistungen. Über die Caritas vor Ort wird die familiäre und wirtschaftliche Situation in einem Sozialbericht dokumentiert; zusätzlich sind das ausgefüllte Antragsformular und aktuelle Einkommensnachweise einzureichen. Eine fortlaufende Antragstellung ist möglich, wobei Änderungen der Lebens- oder Einkommensverhältnisse jederzeit mitzuteilen sind. Die Bewertung erfolgt nach Einkommen, Haushaltsgröße und Familienstand. Durch das unkomplizierte Verfahren eröffnet sich Teilnehmenden eine nachhaltige Perspektive auf stabilen Wohnraum und leistet einen Beitrag zur sozialen Teilhabe in der Region.

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