Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Leben & Wohnen
Langfristig zinsverbilligtes Darlehen für den Neubau von energieeffizientem und barrierearmem Mietwohnraum sowie von Kindertagesstätten in Baden-Württemberg. Finanzierung bis zu 150.000 € je Wohneinheit bzw. 25.000 € je Kita-Platz. Antragstellung vor Baubeginn.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und öffentlichen Trägern beim Neubau von Mietwohnungen für junge Ehepaare, Familien mit Kindern oder Seniorinnen und Senioren sowie beim Bau von Kindertagesstätten durch zinsverbilligte Darlehen in Baden-Württemberg.
Förderfähige Ausgaben
- Neubau von energieeffizientem Mietwohnraum
- Neubau von barrierearmem Mietwohnraum
- Neubau von Mietwohnungen in Einrichtungen zum betreuten Wohnen
- Neubau von Kindertagesstätten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Einzelne Wohnungen in Eigentümergemeinschaften
- Einliegerwohnungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Genossenschaften
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bauvorhaben darf vor Antragstellung noch nicht begonnen sein
- Vermietung muss überwiegend an junge Ehepaare, Familien mit Kindern oder Seniorinnen und Senioren erfolgen
- Energetische Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) müssen eingehalten oder übertroffen werden
- Bei barrierearmem Wohnraum: Ausstattung in mindestens zwei von sechs Bereichen (Zugang, Aufzug, Zugang zur Wohnung, Raumgeometrie, Sanitärräume, Bedienelemente/Orientierungssysteme)
- Parallele Inanspruchnahme einzelner Förderschwerpunkte für dasselbe Vorhaben ausgeschlossen
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Beschreibung
Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Leben & Wohnen bietet langfristig zinsverbilligte Darlehen für den Neubau energieeffizienter und barrierearmer Mietwohnungen sowie für Kindertagesstätten in Baden-Württemberg. Mit Finanzierungsbeträgen von bis zu 150.000 € je Wohneinheit beziehungsweise 25.000 € je Kita-Platz fördert die Maßnahme vor allem Projekte für junge Ehepaare, Familien mit Kindern und Senior:innen. Durch die Orientierung an den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird eine nachhaltige Reduktion des Energiebedarfs gewährleistet. Seitens der L-Bank stehen Kommunen, Wohnungsgenossenschaften, -unternehmen und sonstige öffentliche Körperschaften flexible Darlehenskonditionen ohne feste Antragsfristen zur Verfügung, sofern mit dem Bauvorhaben noch nicht begonnen wurde.
Gefördert werden ausschließlich Neubauten, die überwiegend für die Zielgruppen vermietet werden und die energetischen Mindeststandards des GEG mindestens einhalten oder übertreffen. Bei barrierearmem Wohnraum müssen mindestens zwei der sechs definierten Ausstattungsbereiche (Zugang, Aufzug, Wohnungszugang, Raumgeometrie, Sanitärräume, Orientierungssysteme) umgesetzt sein. Einzelne Wohneinheiten in Eigentümergemeinschaften sowie Einliegerwohnungen sind von der Förderung ausgeschlossen, ebenso die parallele Antragstellung in mehreren Förderschwerpunkten für dasselbe Vorhaben. Eine kombinierte Nutzung mit anderen Landes- und L-Bank-Programmen ist möglich, solange die Gesamtsumme aller Fördermittel die förderfähigen Ausgaben nicht übersteigt. Die Antragstellung erfolgt vor Baubeginn bei der L-Bank in Karlsruhe.
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