Mietwohnungsneubau für vordringlich wohnungssuchende Haushalte
Langfristiges zinsvergünstigtes Darlehen und Zuschüsse für den Neubau sowie die Erweiterung von preisgünstigen Mietwohnungen in Hamburg mit 40-jähriger Belegungs- und Mietpreisbindung für vordringlich wohnungssuchende Haushalte.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Neubaus, der Änderung und Erweiterung von preisgünstigen Mietwohnungen in Hamburg für vordringlich wohnungssuchende Haushalte. Das Programm unterstützt Investoren und Grundstückseigentümer beim Grundstückserwerb, Wohnungsneubau, Barriereabbau und weiteren Modulen wie energiesparendes und nachhaltiges Bauen durch zinsgünstige Darlehen sowie einmalige und laufende Zuschüsse.
Förderfähige Ausgaben
- Grundstücksankauf
- Neubau von Mietwohnungen
- Änderung und Erweiterung von Wohnflächen
- Barrierearme Grundausstattung
- Energiesparendes und nachhaltiges Bauen
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Grundeigentum oder Erbbaurecht an geeignetem Grundstück
- Eigenkapital von in der Regel 10–20 %
- Erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
- Gesamtfinanzierung muss gesichert sein
- Einhaltung der Vorgaben für Wohnungsgrößen und -grundrisse sowie Bauausführung
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Beschreibung
Das Programm Mietwohnungsneubau für vordringlich wohnungssuchende Haushalte in Hamburg bietet langfristige, zinsvergünstigte Darlehen sowie einmalige und laufende Zuschüsse für den Neubau, die Änderung oder Erweiterung von preisgünstigen Mietwohnungen. Gefördert werden neben Grundstückserwerb und Wohnungsneubau auch barrierereduzierte Grundausstattungen, energiesparendes und nachhaltiges Bauen, barrierefreie Ausstattungen, Begegnungsräume, Aufzugsanlagen sowie Stellplätze für Kfz, Fahrräder, Carsharing und E-Mobilität. Zusätzliche Module umfassen Kompakt- und Vollsteinbauvorhaben, lagetypische Sonderbaukosten, Wettbewerbe und finanzierungsergänzende Zuschüsse. Die Belegungs- und Mietpreisbindung ist über eine Dauer von 40 Jahren sichergestellt, um dauerhaften preisgünstigen Wohnraum für Haushalte mit dringendem Wohnbedarf zu gewährleisten.
Interessent:innen sind vordringlich wohnungssuchende Haushalte mit gültigem Dringlichkeitsschein und Investoren sowie Grundstückseigentümer:innen, die Grundstücke in Eigen- oder Erbbaurechtsbesitz nachweisen und über eine Eigenkapitalquote von in der Regel 10–20 % verfügen. Voraussetzung ist eine gesicherte Gesamtfinanzierung, nachgewiesene Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie die Einhaltung der Vorgaben zu Wohnungsgrößen, Grundrissen und Bauausführung. Die Belegungs- und Mietpreisbindung wird vertraglich festgeschrieben, ebenso die speziellen Anforderungen der gewählten Fördermodule. Anträge können jederzeit vor Baubeginn bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) eingereicht werden, wodurch ein flexibler Einstieg in die Wohnraumförderung ermöglicht wird.