Zuschuss

Mietzins- und Annuitätenbeihilfe

Beihilfe zur Milderung der Wohnaufwand- und Finanzierungslasten für Tiroler Mietende und Wohnungsinhaber. Anträge laufend jeden Monat möglich, gültig seit 27.08.2013 ohne Befristung.

Soziales Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
27.08.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol
Förderquote: 80%
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Beihilfe zur Milderung der Belastungen durch den Wohnungsaufwand für natürliche Personen, insbesondere Mietzins- und Annuitätenbelastungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Mietzinsaufwand
  • Annuitätenzahlungen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Österreichische Staatsbürger bzw. gleichgestellte Personen als Mieter oder Wohnungsinhaber einer nicht geförderten Wohnung
  • Drittstaatsangehörige mit mindestens 5 Jahren Hauptwohnsitz in Tirol

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Jahreslohnzettel des vorangegangenen Kalenderjahres
  2. Einkommenssteuerbescheid des letzten veranlagten Jahres
  3. Nachweis über Kinderbetreuungsgeld/Arbeitslosengeld/Krankengeld/Mindestsicherung
  4. Studienblatt ggf.
  5. Erklärung Studierende (Formblatt F9)
  6. Nachweis des Wohnungsaufwands
  7. Mietvertrag
  8. Nachweis über Minderung der Erwerbsfähigkeit

Beschreibung

Die Mietzins- und Annuitätenbeihilfe des Landes Tirol unterstützt natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Tirol dabei, die monatlichen Belastungen durch Miet- und Annuitätenzahlungen zu reduzieren. Seit dem 27. August 2013 können förderberechtigte Antragsteller:innen fortlaufend einen Zuschuss im Umfang von bis zu 80 % des nachgewiesenen Wohnaufwands beantragen. Die Gewährung erfolgt als unbefristete Beihilfe für nicht wohnbaugeförderte Wohnungen und erstreckt sich über einen Bewilligungszeitraum von jeweils zwölf Monaten. Eine Verlängerung ist möglich, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt und innerhalb von drei Monaten nach Auslaufen des bisherigen Bewilligungszeitraumes ein Folgeansuchen gestellt wird. Die monatlichen Auszahlungen erfolgen rückwirkend und sind gebührenfrei.

Als förderfähig gelten einerseits österreichische Staatsbürger:innen bzw. gleichgestellte Personen als Mieter:innen oder Wohnungsinhaber:innen einer nicht geförderten Wohnung, andererseits Drittstaatsangehörige mit mindestens fünf Jahren Wohnsitz in Tirol. Für den Antrag sind unter anderem der Jahreslohnzettel des vergangenen Kalenderjahres, der aktuelle Einkommenssteuerbescheid, Nachweise zu Kinderbetreuungsgeld oder Mindestsicherung, das Studienblatt beziehungsweise eine Erklärung Studierender (Formblatt F9), der Mietvertrag sowie ein Beleg zum tatsächlichen Wohnungsaufwand vorzulegen. Ein rechtzeitig eingereichtes Ansuchen muss bis zum dritten Werktag eines Monats bei der zuständigen Behörde vorliegen, um für diesen Monat berücksichtigt zu werden. Mit dieser Förderung leistet die Landesverwaltung einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung leistbaren Wohnraums und zur Entlastung einkommensschwächerer Haushalte in Tirol.

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