Mikrodarlehen zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen in Mecklenburg-Vorpommern
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Existenzgründer:innen und Unternehmensnachfolger:innen mit einem verzinslichen Mikrodarlehen von bis zu 25.000 € (Laufzeit bis zu 6 Jahre, 12 Monate tilgungsfrei). Anträge können laufend bis zum 31.12.2028 bei der GSA mbH gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen in Mecklenburg-Vorpommern durch Bereitstellung eines Mikrodarlehens zur Schließung einer vorhabenbezogenen Finanzierungslücke.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen
- abzugsfähige Betriebsausgaben
- Entnahmen zur Sicherstellung der privaten Lebenshaltung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Stammkapital von Kapitalgesellschaften
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz und künftiger Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern
- natürliche Person ohne Gesellschafterstellung in Personen- oder Kapitalgesellschaften
- Aufbau einer wirtschaftlich nachhaltigen Vollexistenz
- Nachweis geeigneter kaufmännischer und fachlicher Qualifikationen
- Vorlage eines vollständigen und aussagekräftigen Unternehmenskonzepts
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis erforderlicher kaufmännischer und fachlicher Qualifikationen
- Vollständiges und aussagefähiges Unternehmenskonzept
- Fachliche Stellungnahme der zuständigen Kammern oder einer geeigneten Institution
- Gewerbeanmeldung bzw. Bestätigung des Finanzamtes zur Beantragung einer freiberuflichen Tätigkeit
Bewertungskriterien
- Feststellung einer vorhabenbezogenen Finanzierungslücke
- Beurteilung der Marktfähigkeit des Unternehmenskonzepts
- Fachliche Stellungnahme der zuständigen Kammern
Beschreibung
In Mecklenburg-Vorpommern steht ein verzinsliches Darlehen von bis zu 25.000 € bereit, das Existenzgründer:innen und Unternehmensnachfolger:innen dabei unterstützt, eine vorhabenbezogene Finanzierungslücke zu schließen. Die Laufzeit kann bis zu sechs Jahre betragen, wobei die erste Tilgungsrate erst nach zwölf Monaten fällig wird. Mit einem festen Zinssatz von 4 % pro Jahr auf die Restschuld fördert das Programm Investitionen, abzugsfähige Betriebsausgaben sowie Entnahmen zur Sicherstellung der privaten Lebenshaltung – ausgeschlossen ist das Stammkapital von Kapitalgesellschaften. Anträge können bis zum 31. Dezember 2028 fortlaufend bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) eingereicht werden, die als Bewilligungsbehörde im Auftrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Vergabe und Auszahlung steuert.
Förderberechtigt sind natürliche Personen mit Hauptwohnsitz und künftiger Betriebsstätte im Fördergebiet, die ein wirtschaftlich nachhaltiges Vollerwerbsvorhaben planen oder deren Geschäftstätigkeit nicht länger als 36 Monate zurückreicht. Voraussetzung für die Gewährung des 100 %igen Darlehens ist die Vorlage eines vollständigen, aussagekräftigen Unternehmenskonzepts sowie der Nachweis geeigneter kaufmännischer und fachlicher Qualifikationen. Ergänzt wird der Antragsumfang durch eine fachliche Stellungnahme der zuständigen Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern. Mit diesem Angebot verfolgt das Land Mecklenburg-Vorpommern das Ziel, solide Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen nachhaltig zu fördern und so den Wirtschaftsstandort langfristig zu stärken.
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