Mikroförderung des Landesverbandes Soziokultur Mecklenburg-Vorpommern
Mikroförderung für soziokulturelle Projekte in Mecklenburg-Vorpommern mit Festbeträgen bis zu 1.000 €; Antragsstellung ab 01.10.2025 laufend für Projekte im Zeitraum 01.01.2026–31.12.2026.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist es, soziokulturelle Projekte und Veranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern zu unterstützen, die gesellschaftliche Teilhabe stärken, kulturelle Teilhabemöglichkeiten verbessern und zur aktiven Mitwirkung an künstlerisch-kulturellen Prozessen ermutigen.
Förderfähige Ausgaben
- Honorarkosten
- Personalkosten
- Sachkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Bau- und Umbaumaßnahmen
- Rücklagenbildung und Schuldentilgung
- Gutscheine und Präsente
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Mecklenburg-Vorpommern
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Tätigkeit im Bereich Soziokultur
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kurzdarstellung des/der Antragstellers*in
- Projektskizze
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Selbsterklärung der Zeichnungsberechtigung
Bewertungskriterien
- Kulturelle und künstlerische Ausrichtung
- Partizipative Beteiligung
- Lokaler Bezug und Bedarfsorientierung
- Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe
Beschreibung
Die Mikroförderung des Landesverbandes Soziokultur Mecklenburg-Vorpommern unterstützt gemeinnützige Vereine, Initiativen und Organisationen mit Sitz im Bundesland bei der Umsetzung partizipativer und niedrigschwelliger Kulturprojekte. Gefördert werden zeitlich befristete, inhaltlich abgegrenzte Vorhaben, die lokale Bedarfe aufgreifen, kulturelle und künstlerische Teilhabe ermöglichen und soziale Zusammenhaltsprozesse stärken. Als Festbetragsfinanzierung werden bis zu 1.000 € pro Projekt zugewendet, um Honorarkosten, projektbezogene Personalkosten sowie Sachkosten abzudecken. Die Förderung erfolgt zu 100 % und soll künstlerisch-kulturelle Prozesse sichtbar machen sowie aktive Mitwirkung und Begegnung in Dritten Orten fördern.
Die Antragstellung für Projekte mit Durchführung im Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026 ist ab dem 01.10.2025 fortlaufend möglich. Voraussetzung sind der Nachweis der Gemeinnützigkeit, ein Sitz in Mecklenburg-Vorpommern sowie die Tätigkeit im Bereich Soziokultur. Ein digitaler Antragsvorgang über das KulturLand-MV-Portal umfasst eine Kurzdarstellung des/der Antragstellenden, eine Projektskizze, einen Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine Selbsterklärung zur Zeichnungsberechtigung. Projektbeginn vor Antragseingang ist auf eigenes Risiko zulässig, förderfähig sind jedoch nur Ausgaben nach Antragseingang. Die Auswahl basiert auf den Kriterien kulturelle Ausrichtung, partizipative Einbindung, lokaler Bezug und Stärkung gesellschaftlicher Teilhabe. Ein Abschlussbericht einschließlich Verwendungsnachweis sichert Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Mittelverwendung. Diese Mikroförderung bietet eine niederschwellige Einstiegsmöglichkeit für kleine, wirkungsorientierte Kulturprojekte in Mecklenburg-Vorpommern.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.