Ministipendien der Bürgerstiftung Wiesloch
Zuschüsse für erweiterte Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder aller Wieslocher Schulen, bis zu 500 € bzw. 50 % der Kosten. Antrag über die Schulleitung, Formulare in Schulsekretariaten und online verfügbar.
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Förderkriterien
Förderziel
Gewährung von Mini- bzw. Teilstipendien als Zuschüsse für erweiterte Bildungs- und Betreuungsangebote wie Mittagessen in Ganztagsschule, Nachmittagsangebote und Instrumentalunterricht, um Kindern aus finanziell prekären Verhältnissen bei ausreichender Leistungsbereitschaft die Teilnahme zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Mittagessen in Ganztagsschule
- Nachmittagsangebote
- Instrumentalunterricht
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz in Wiesloch
- Besuch einer Wieslocher Schule
- Nachweis finanzieller Bedürftigkeit
- Ausreichende Leistungsbereitschaft
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Schriftlicher Antrag über die Schulleitung
Bewertungskriterien
- Finanzielle Bedürftigkeit
- Leistungsbereitschaft
Beschreibung
Die Ministipendien der Bürgerstiftung Wiesloch unterstützen Kinder aller Wieslocher Schulen aus finanziell prekären Verhältnissen, die erweiterte Bildungs- und Betreuungsangebote nutzen möchten. Gefördert werden unter anderem das Mittagessen in Ganztagsschulen, Nachmittagskurse sowie Instrumentalunterricht. Dabei werden Mini- bzw. Teilstipendien in Form eines Zuschusses gewährt, der bis zu 50 % der anfallenden Kosten übernimmt, höchstens jedoch 500 € pro Angebot. Das Programm zielt darauf ab, Kindern mit ausreichender Leistungsbereitschaft den Zugang zu Angeboten zu ermöglichen, die sonst aufgrund finanzieller Hürden schwer erreichbar wären.
Voraussetzungen für eine Förderung sind ein Wohnsitz in Wiesloch sowie der Besuch einer Wieslocher Schule, der Nachweis finanzieller Bedürftigkeit und eine dokumentierte Leistungsbereitschaft. Anträge können jederzeit eingereicht werden: Ein schriftlicher Antrag wird über die Schulleitung an den Vorstand der Bürgerstiftung Wiesloch übermittelt. Die dafür erforderlichen Formulare liegen in den Schulsekretariaten bereit und sind auch online unter Service & Downloads einsehbar. Die Entscheidung über die Vergabe orientiert sich an den Kriterien finanzielle Bedürftigkeit und Engagement des Kindes. Durch diese fortlaufend verfügbaren Zuschüsse leistet die Stiftung einen wichtigen Beitrag zur sozialen Teilhabe und individuellen Förderung junger Menschen in der Region Baden-Württemberg.
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