Miteinander - für ein lebenswertes Quartier 2027
Förderung kleinteiliger Einzelvorhaben zur Entwicklung altersgerechter Quartiere in ländlichen Regionen Sachsen-Anhalts. Projektanträge bis 18.09.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit dem Förderaufruf „Miteinander - für ein lebenswertes Quartier“ sollen Impulse für die Entwicklung altersgerechter Quartiere, insbesondere in ländlichen Regionen Sachsen-Anhalts, gesetzt werden. Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnens und der Wohnumgebung, der Versorgung, der sozialen Infrastruktur, der Technik und Digitalisierung im Alter, der Gesundheit im Quartier sowie des generationenübergreifenden Zusammenlebens.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Technik
- Miete & Nebenkosten
- Aufwandsentschädigung Ehrenamt
Nicht förderfähige Ausgaben
- Bereits abgeschlossene oder begonnene Maßnahmen
- Alltagsunterstützende Angebote nach § 45b SGB XI
- Wohnraumanpassungen nach § 40 SGB XI
- Kosten für Verpflegung und Getränke
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz bzw. Projektdurchführung in Sachsen-Anhalt
- Tätigkeit im Bereich altersgerechte Quartiersentwicklung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Registerauszug
- Satzung
- Vollmacht (falls erforderlich)
Bewertungskriterien
- Quartiersbezug
- Zielgruppenbezug
- Partizipation
- Vernetzung und Kooperation
- Nachhaltigkeit
- Generationendialog
Beschreibung
Der Förderaufruf „Miteinander – für ein lebenswertes Quartier 2027“ richtet sich an Privatpersonen, Interessenverbände, Vereine sowie öffentliche Einrichtungen in Sachsen-Anhalt und Sachsen, die sich für altersgerechte Quartiersentwicklung engagieren. Mit einem Zuschuss von bis zu 20.000 € je Projekt (95 % Förderquote) werden kleinteilige Einzelvorhaben in ländlichen Regionen unterstützt. Ziel ist es, Impulse zur Verbesserung von Wohnen und Wohnumgebung, Versorgung, sozialer Infrastruktur, Technik und Digitalisierung, Gesundheit sowie generationenübergreifendem Zusammenleben zu setzen. Die Laufzeit beträgt 12 Monate, Anträge können bis zum 18. September 2026 eingereicht werden. Gefördert werden Personalkosten, Sach- und Technikkosten, Miete, Nebenkosten sowie Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche; nicht förderfähig sind bereits begonnene Maßnahmen, alltagsunterstützende und wohnraumanpassende Angebote nach SGB XI sowie Kosten für Verpflegung und Getränke.
Die Jury bewertet eingereichte Projektideen anhand von Quartiers-, Zielgruppen- und Partizipationsbezug, Vernetzung, Nachhaltigkeit und Generationendialog. Voraussetzung ist eine Projektdurchführung in Sachsen-Anhalt sowie eine Tätigkeit im Bereich altersgerechte Quartiersentwicklung. Der Antrag muss ein ausgefülltes Antragsformular, eine prägnante Projektbeschreibung, einen Finanzierungsplan, Registerauszug, Satzung und gegebenenfalls eine Vollmacht enthalten. Alle erforderlichen Unterlagen sind digital als PDF einzureichen. Bewilligte Projekte werden auf einem BEQISA-Fachtag gewürdigt und sind verpflichtet, einen Verwendungsnachweis mit Sachbericht und zahlenmäßigem Nachweis vorzulegen. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt vorbehaltlich der Haushaltslage des Landes Sachsen-Anhalt.
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