Zuschuss

Mobil betreutes Wohnen für obdach- und wohnungslose Menschen

Mobil betreutes Wohnen in Wien für obdach- und wohnungslose Menschen, die beim Erhalt einer eigenen, vertraglich gesicherten Wohnung Unterstützung zur nachhaltigen Sicherung ihres Wohnraums benötigen. Anträge jederzeit möglich.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien

Förderziel

Unterstützung obdach- und wohnungsloser sowie von Wohnverlust bedrohter Menschen beim Erhalt einer eigenen, vertraglich gesicherten Wohnung und zur nachhaltigen Sicherung des eigenen Wohnraums.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit oder drohender Wohnungsverlust
  • Vorliegen einer sozialen Notlage
  • Unterstützungsbedarf
  • Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung an der Bewältigung der Obdach- oder Wohnungslosigkeit
  • Mindesteinkommen gemäß Wiener Mindestsicherungsgesetz oder Bezug entsprechender Leistungen
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Förderung von Leistungen
  2. Ausfüllhilfe zum Antrag
  3. Beilage: Einkommenssituation
  4. Beilage: Vermögen
  5. Beilage: Personengemeinschaft

Beschreibung

Das Förderprogramm Mobil betreutes Wohnen des Fonds Soziales Wien richtet sich an obdach- und wohnungslose sowie von Wohnverlust bedrohte Personen mit Lebensmittelpunkt in Wien. Ziel ist die Unterstützung beim Erhalt einer eigenen, vertraglich gesicherten Wohnung und die langfristige Sicherung des Wohnraums. Professionelle Fachkräfte begleiten die Teilnehmer:innen bedarfsorientiert und psychosozial, um die Ursachen der Obdach- oder Wohnungslosigkeit anzugehen. Mobil betreutes Wohnen vernetzt bestehende Angebote der Wiener Wohnungslosenhilfe zu einem flexiblen, wohnortnahen Unterstützungsangebot: von der Erstberatung über die Vermittlung von Wohnplätzen bis hin zur Nachbetreuung und Präventionsarbeit. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und orientiert sich am individuellen Unterstützungsbedarf der Antragstellenden. Anträge können jederzeit eingereicht werden, eine Frist ist nicht vorgesehen.

Gefördert werden volljährige Einzelpersonen und Personengemeinschaften, die Einkünfte mindestens in Höhe der Wiener Mindestsicherung erzielen oder entsprechende Leistungen beziehen, keinen verwertbaren Vermögensbesitz nachweisen können und bereit sind, aktiv an der Bewältigung ihrer Wohnungsnot mitzuarbeiten. Weitere wesentliche Voraussetzungen sind österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Gleichstellung gemäß § 7a WSHG, Nachweis einer sozialen Notlage und der Betreuungsbereitschaft. Für den Antrag sind erforderliche Unterlagen: Antrag auf Förderung von Leistungen, Ausfüllhilfe, Nachweise zur Einkommenssituation, zum Vermögen sowie zur Personengemeinschaft. Die Entscheidung erfolgt auf Basis einer fachlichen Beurteilung. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt direkt an die anerkannten Einrichtungen, die den geförderten Leistungsumfang umsetzen. Interessierte finden detaillierte Informationen und Formularvorlagen auf der Website des Fonds Soziales Wien.

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