Zuschuss

Mobile Begleitung

Unterstützung für Menschen mit Behinderungen beim selbstständigen Wohnen in Tirol durch mobile Begleitung. Anträge sind jederzeit möglich.

Soziales Gesundheit

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.07.2018
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol
Fördersumme: Max. 75 Stunden Begleitung pro Monat
Projektdauer: 60 Monate

Förderziel

Menschen mit Behinderungen, die zur Bewältigung ihres Alltags eine fachliche Anleitung benötigen, sollen mit der mobilen Begleitung beim selbstständigen Wohnen und bei der Gestaltung ihres Lebens unterstützt und motiviert werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorliegen einer Behinderung nach § 3 lit. a TTHG
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt nach § 4 Abs. 2 TTHG
  • Hauptwohnsitz in Tirol (Ausnahme bei bewilligter stationärer Leistung)
  • Aussicht auf Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe
  • Bereitschaft zur Mitwirkung im Antrags- und Gewährungsverfahren

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformulare nach dem Tiroler Teilhabegesetz (TTHG)

Beschreibung

Die „Mobile Begleitung“ in Tirol richtet sich an Jugendliche ab 16 Jahren sowie Erwachsene mit Behinderungen, die ein selbstbestimmtes Leben in einer eigenen Wohnung anstreben oder bereits führen und dabei fachliche Anleitung und Unterstützung benötigen. Als fortlaufend abrufbarer Zuschuss gewährt das Land Tirol bis zu 75 Stunden professioneller Begleitung pro Monat über einen Zeitraum von bis zu 60 Monaten. Gefördert werden vorrangig Personalkosten für mobile Betreuer:innen, die auf Basis eines individuell erstellten Bedarfs- und Lebenskonzepts im häuslichen Umfeld oder bei Aktivitäten außerhalb begleiten. Ziel ist es, die gesellschaftliche Teilhabe nachhaltig zu stärken, selbstständige Lebensführung zu fördern und den Umstieg in stationäre Wohnformen zu vermeiden. Voraussetzung für eine Förderzusage ist das Vorliegen einer Behinderung gemäß § 3 lit. a TTHG, der Hauptwohnsitz in Tirol sowie die Staatsbürgerschaft bzw. Gleichstellung nach § 4 Abs. 2 TTHG. Zudem muss eine Aussicht auf dauerhafte Stärkung der Teilhabe bestehen und eine aktive Mitwirkung im Antragsprozess erfolgen.

Interessierte Antragsteller:innen können jederzeit einen Antrag auf Leistungen nach dem Tiroler Teilhabegesetz einreichen. Für die Antragstellung sind die amtlichen Formulare des Fachbereichs Behindertenhilfe heranzuziehen, die in barrierefreier Form zur Verfügung stehen. Nach positiver Prüfung durch die Bezirksverwaltungsbehörde beginnt die Förderung jeweils ab dem ersten Tag des Monats der Antragseinreichung. Ein halbtägiges Eingangsgespräch mit den zuständigen Stellen, gefolgt von einer fachlichen Standortbestimmung und einer schriftlichen Leistungsvereinbarung, bildet den Rahmen für die Begleitung. Diese transparente und partizipative Vorgehensweise gewährleistet, dass die mobilen Unterstützungsleistungen genau an den Zielen und Wünschen der Teilnehmenden ausgerichtet sind und deren Selbstständigkeit im Alltag gestärkt wird.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.