Zuschuss

Mobile Jugendarbeit/Streetwork

Mobile Jugendarbeit/Streetwork in Niederösterreich: aufsuchende Jugendarbeit mit präventivem Auftrag für Jugendliche, Anträge jederzeit möglich.

Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
10.12.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Diese Leistung umfasst aufsuchende Jugendarbeit mit sekundär und tertiär präventivem Auftrag und richtet sich an jugendliche Einzelpersonen und Gruppen, die kaum oder gar nicht im Stande sind, ortsfeste Angebote wie Beratungsstellen von sich aus in Anspruch zu nehmen. Arbeitsschwerpunkte liegen darauf, bisher eingesetzte, z. T. destruktive Konfliktlösungsstrategien als solche erkennen zu können und über besser geeignete Alternativen verfügen zu lernen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Festgestellte Eignung gemäß §26 NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz (NÖ KJHG)
  • Berücksichtigung der Richtlinien zur pauschalen Förderung vom 20.12.2005
  • Einrichtung muss im Bescheid auf Eignungsfeststellung bezeichnet sein
  • Erstanträge bis 31. März, Folgeanträge bis 31. Jänner eines jeden Jahres

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formblatt für Förderungsansuchen
  2. Aktueller Vereinsregisterauszug oder Handelsregisterauszug bzw. Nachweis der Vertretungsberechtigung

Bewertungskriterien

  • Prioritätenstufe gemäß §8 der Pauschalförderungsrichtlinie
  • Verfügbarkeit der Haushaltsmittel

Beschreibung

Mobile Jugendarbeit/Streetwork in Niederösterreich fördert aufsuchende Angebote mit sekundär und tertiär präventivem Ansatz für Jugendliche, die bisher kaum oder gar nicht zu ortsfesten Beratungs- und Hilfsangeboten gefunden haben. Gemeinnützige Träger:innen erarbeiten vor Ort niedrigschwellige Interventionen, um destruktive Konfliktlösungsstrategien zu identifizieren und gemeinsam zukunftsorientierte Alternativen zu entwickeln. Das Programm legt besonderen Wert auf Beziehungsarbeit, vertrauensvollen Austausch und die Stärkung sozialer Kompetenzen, sodass junge Menschen in individuellen Lebenslagen zielgerichtet begleitet und in ihrer Partizipation bestärkt werden.

Die Förderung erfolgt als pauschaler Zuschuss für gemeinnützige Organisationen mit festgestellter Eignung gemäß § 26 NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz. Anträge können jederzeit – Erstanträge bis zum 31. März, Folgeanträge bis zum 31. Jänner eines jeden Jahres – eingereicht werden. Fördervoraussetzungen sind die Berücksichtigung der Pauschalförderungsrichtlinien (Beschluss 20.12.2005) sowie der Nachweis über die Einrichtung im Bescheid. Für das Ansuchen werden ein standardisiertes Formblatt und ein aktueller Vereins- oder Handelsregisterauszug benötigt. Die Entscheidung orientiert sich an der Prioritätenstufe nach § 8 der Richtlinie und an der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Mobiler Jugendarbeit wird hiermit eine nachhaltige und bedarfsorientierte Finanzierungssicherheit geboten.

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