Zuschuss

Mobile sozialpsychiatrische Betreuung

Mobile sozialpsychiatrische Betreuung in der Steiermark: Bedarfsorientierte mobile sozialpsychiatrische therapeutische Hilfe und Begleitung direkt im häuslichen Umfeld, um psychisch erkrankten Menschen ein eigenständiges Leben in vertrauter Umgebung zu ermöglichen. Gültig seit 12.11.2013, unbegrenzt.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
12.11.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark

Förderziel

Psychisch erkrankten Menschen soll durch mobile sozialpsychiatrische therapeutische Hilfe und Begleitung ein möglichst eigenständiges und integriertes Leben in einer selbst gewählten und vertrauten Umgebung ermöglicht werden. Ziel ist die Erhaltung bestehenden Wohnraums und sozialer Kontakte sowie die Reduktion stationärer Aufenthalte und Unterbringungen in vollzeitbetreuten Einrichtungen.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bescheidmäßig bewilligte private Behinderteneinrichtung
  • Schriftlicher Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung

Beschreibung

Die mobile sozialpsychiatrische Betreuung in der Steiermark ermöglicht psychisch erkrankten Menschen eine therapeutische Begleitung direkt im vertrauten Wohnumfeld. Als dauerhaft unbefristete Förderung in Form eines Zuschusses zielt das Programm darauf ab, eigenständiges und integriertes Leben durch bedarfsorientierte Hausbesuche zu unterstützen. Der Umfang und die Intensität der mobilen Therapie werden individuell in einer Betreuungsvereinbarung festgelegt und regelmäßig überprüft, um eine flexible Anpassung an den persönlichen Bedarf zu gewährleisten. Mit dem Fokus auf Erhalt bestehenden Wohnraums und sozialer Beziehungen trägt die Maßnahme zur Reduktion stationärer Aufenthalte und Unterbringungen in vollzeitbetreuten Einrichtungen bei. Gefördert werden unternehmerische und gemeinnützige Träger mit entsprechender Bewilligung und Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung.

Die Förderung richtet sich an Menschen mit psychischer Erkrankung, deren ambulante Angebote nicht ausreichen und die dauerhafte oder zeitlich begrenzte sozialpsychiatrische Betreuung in ihrer eigenen Wohnung benötigen. Voraussetzung ist das Vorliegen einer bescheidmäßig bewilligten privaten Behinderteneinrichtung sowie ein schriftlicher Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung. Aufgrund der laufend offenen Antragstellung können Unternehmen und gemeinnützige Organisationen kontinuierlich Förderanträge einreichen. Träger:innen profitieren von einer stabilen Finanzierungsgrundlage und leisten einen wesentlichen Beitrag zur psychosozialen Stabilisierung, zur Stärkung der Autonomie der Betroffenen und zur langfristigen Sicherung der Lebensqualität in der vertrauten Umgebung.

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