Zuschuss

Mobilfunkversorgung

Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung im Land Hessen durch Errichtung passiver Infrastruktur oder Mitnutzung von BOS-Standorten. Anträge können laufend über das WIBank-Kundenportal gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Fördersumme: bis zu 500.000 € je Kommune (bis zu 250.000 € je Vorhaben bei Mitnutzung von BOS-Standorten)
Förderquote: bis zu 100%

Förderziel

Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung im Land Hessen durch Bereitstellung passiver Infrastruktur für Netzbetreiber oder durch Ertüchtigung und Mitnutzung bestehender BOS-Standorte.

Förderfähige Ausgaben

  • Aufwendungen für die erstmalige Bereitstellung passiver Infrastruktur
  • Aufwendungen für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen
  • Aufwendungen für Ertüchtigung, Masttausch oder Neubau von BOS-Standorten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt darf vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein
  • Region ohne bestehende Sprachmobilfunkversorgung
  • Kein eigenwirtschaftlicher Ausbau in den nächsten drei Jahren nach Abschluss des Markterkundungsverfahrens geplant

Beschreibung

Das Förderprogramm zur Mobilfunkversorgung in Hessen unterstützt öffentliche Institutionen und Unternehmen bei der Errichtung passiver Infrastruktur oder der Mitnutzung bestehender BOS-Standorte. Ziel ist es, Regionen ohne Sprachmobilfunkversorgung nachhaltig zu erschließen und Netzbetreibern den Zugang zu passiver Infrastruktur zu erleichtern. Gebietskörperschaften wie Landkreise, Städte und Gemeinden sowie Netzbetreiber, die BOS-Standorte ertüchtigen möchten, können eine Förderung beantragen. Die zinsfreie Projektförderung gewährt Zuschüsse von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und deckt unter anderem die erstmalige Bereitstellung passiver Mobilfunkinfrastruktur, externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie Masttausch oder Neubau von BOS-Standorten ab.

Die Förderung gliedert sich in zwei Haupttatbestände: das Mietmodell – wahlweise als Bauauftrags- oder Baukonzessionsvariante – und die Mitnutzung von BOS-Standorten. Kommunen erhalten im Mietmodell bis zu 500 000 € je Kommune (zzgl. 50 000 € bei interkommunaler Zusammenarbeit), Netzbetreiber bis zu 250 000 € je Vorhaben bei 90 % Fördersatz im BOS-Tatbestand. Voraussetzung ist, dass das Projekt vor Antragstellung noch nicht begonnen wurde, keine eigenwirtschaftlichen Ausbaupläne innerhalb der nächsten drei Jahre bestehen und keine bestehende Sprachmobilfunkversorgung vorliegt. Anträge können fortlaufend über das WIBank-Kundenportal eingereicht werden, solange Haushaltsmittel verfügbar sind. Die WIBank begleitet als Förderbank des Landes Hessen mit maßgeschneiderten Beratungslösungen und bündelt Programme des Landes, des Bundes und der EU, um eine flächendeckende digitale Infrastruktur zu realisieren.

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