Mobilität für Menschen mit Behinderung
Förderung von Mobilitätsleistungen für Menschen mit Behinderung in Wien: Fahrtkosten, Fahrtendienst, Fahrtbegleitung, Kilometergeld und Mobilitätskonzepte. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Ermöglichung weitgehend selbstbestimmter Mobilität für Menschen mit Behinderung durch Übernahme der Kosten öffentlicher Verkehrsmittel, Fahrtendienst, Fahrtbegleitung, Kilometergeld und begleitender Mobilitätskonzepte.
Förderfähige Ausgaben
- Fahrtkosten öffentliche Verkehrsmittel
- Fahrtendienst
- Fahrtbegleitung
- Kilometergeld
- Mobilitätskonzept-Leistungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gemäß §4 CGW
- Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Wien
- Nachweis der Behinderung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Förderung von Leistungen
- Nachweis über die Behinderung
- amtlicher Lichtbildausweis
- Nachweis der Staatsbürgerschaft
Bewertungskriterien
- Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel
- Art und Schwere der Behinderung
- bedarfsgerechte Mobilitätsleistung
Beschreibung
Die Förderinitiative „Mobilität für Menschen mit Behinderung“ des Fonds Soziales Wien (FSW) unterstützt Wiener Privatpersonen mit körperlichen, intellektuellen, psychischen oder Sinnesbeeinträchtigungen, die auf eine barrierefreie Anbindung zu Tagesstrukturen, Betreuungseinrichtungen und Förderangeboten angewiesen sind. Ziel ist die Ermöglichung weitgehend selbstbestimmter Mobilität: öffentliche Verkehrsmittel, Fahrtendienst, Begleitung, Kilometergeld und Mobilitätskonzepte werden zu 100 % übernommen. Dabei gilt die Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel als grundlegendes Bewertungskriterium – ist deren Nutzung nicht möglich, organisiert der FSW Regular- oder Sonderfahrdienste inklusive entsprechend geschulter Begleitpersonen. Im Rahmen der Mobilitätskonzepte erhalten Teilnehmer:innen zusätzlich ein individuelles Fahrtentraining, das Kompetenzen zur selbstständigen Nutzung von Bus, Bahn und Co. vermittelt.
Anträge können fortlaufend und zeitlich unbegrenzt eingereicht werden. Fördervoraussetzungen sind österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gemäß § 4 CGW, Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Wien sowie ein Anerkennungsnachweis der Behinderung. Zur Bewerbung sind das Formular „Antrag auf Förderung von Leistungen“, amtlicher Lichtbildausweis, Behinderungsnachweis und Staatsbürgerschaftsnachweis in Kopie vorzulegen. Nach Prüfung durch multiprofessionelle Expert:innen erfolgt die schriftliche Zuerkennung und die direkte Auszahlung an die Leistungserbringer:innen. Ein Rechtsanspruch besteht bei Tagesstruktur-Nutzer:innen; im Übrigen erfolgt die Gewährung unter Berücksichtigung von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Die Abrechnung hat gemäß FSW-Richtlinien zu erfolgen, und alle Änderungen in persönlichen Daten, Wohnsitz oder Gesundheitsstatus sind unverzüglich zu melden. Diese Fördermöglichkeit leistet einen wichtigen Beitrag zu sozialer Teilhabe und gleichberechtigter Lebensführung für Menschen mit Behinderung in Wien.
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