Mobilitätswende
Förderprogramm "Mobilitätswende" des BM für Innovation, Mobilität und Infrastruktur in Österreich zur Unterstützung von Forschungs-, Technologie- und Innovationsbeiträgen für ein klimaneutrales Mobilitätssystem bis 2040. Laufzeit 01.01.2024–31.12.2026. Anträge laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit dem Thema Mobilitätswende verfolgt das BMIMI das Ziel eines klimaneutralen Mobilitätssystems bis 2040 und die dafür erforderlichen Forschungs-, Technologie- und Innovations-Beiträge zur Vermeidung, Verlagerung und Verbesserung von Verkehr. Österreichische Akteure sollen von der Mobilitäts-Transformation profitieren und an internationalen Wertschöpfungsketten teilhaben.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Natürliche oder juristische Personen bzw. Personengesellschaften außerhalb der österreichischen Bundesverwaltung.
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Österreich zum Zeitpunkt der Auszahlung.
- Konsortialvorhaben zulässig, sofern mindestens ein Partner in Österreich ansässig ist.
- Darstellung des Nutzens ausländischer Partner für das Konsortium bzw. für den Wirtschafts- und Forschungsstandort Österreich.
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) ist nicht antragslegitimiert.
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Beschreibung
Die Mobilitätswende-Initiative des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur unterstützt Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen sowie Privatpersonen in ganz Österreich, inklusive Wien. Zwischen dem 01.01.2024 und 31.12.2026 werden fortlaufend nicht rückzahlbare Zuschüsse für Forschung und Innovation vergeben, die einen Beitrag zu einem klimaneutralen Mobilitätssystem bis 2040 leisten. Konsortialvorhaben sind zulässig, sofern mindestens eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Österreich zum Zeitpunkt der Auszahlung nachgewiesen wird und der Nutzen für den nationalen Wirtschafts- und Forschungsstandort klar dargestellt wird. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen außerhalb der Bundesverwaltung; eine detaillierte Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplanung sowie der Nachweis wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ohne laufendes Insolvenzverfahren sind verpflichtend.
Gefördert werden Projekte aus den Bereichen Forschung & Innovation, Digitalisierung, Smart Cities & Regionen, Klimaschutz, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien sowie Infrastruktur & Städtebau. Die Bandbreite reicht von der Analyse von Mobilitätsbedürfnissen und -verhalten über die Entwicklung digital gesteuerter Verkehrsinfrastrukturen bis hin zur Anwendung neuer Leichtbau- und Antriebstechnologien. Darüber hinaus umfasst das Programm Demonstrations- und Skalierungsprojekte für innovative Mobilitätsservices, die Verlagerung und Vermeidung von Verkehr fördern, sowie Maßnahmen zum Kompetenz- und Kapazitätsaufbau. Besonderes Augenmerk gilt inklusiven Mobilitätslösungen und Gendergerechtigkeit durch die Einbindung vielfältiger Nutzer:innen- bzw. Zielgruppen. Ziel ist es, österreichische Akteur:innen in internationale Wertschöpfungsketten zu integrieren und die Transformation hin zu smarten, energieeffizienten Mobilitätskonzepten voranzutreiben.
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