Modellprojekte – Lechler Stiftung
Förderung innovativer, sozialraumorientierter Modellprojekte mit Einbezug Ehrenamtlicher; Anträge jederzeit möglich per Post oder E-Mail über das offizielle Formular.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung innovativer, mehrjähriger Modellvorhaben zur Entwicklung und Verbesserung von Angeboten, Strukturen und Abläufen im Sozialraum unter Einbezug Ehrenamtlicher.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reisekosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsteller muss gemeinnütziger Verein/Körperschaft oder öffentlicher Rechtsträger sein
- Einreichung ausschließlich mit offiziellem Formular per Post oder E-Mail
- Projektbeginn muss innerhalb eines Jahres nach Bewilligung schriftlich nachgewiesen werden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Modellprojekte
- Kosten- und Finanzierungsplan
Beschreibung
Die Lechler Stiftung unterstützt bundesweit gemeinnützige Vereine, Körperschaften und öffentliche Rechtsträger bei der Konzeption und Umsetzung innovativer, mehrjähriger Modellvorhaben im Sozialraum. Im Zentrum stehen Projekte, die Angebote, Strukturen und Abläufe nachhaltig weiterentwickeln und dabei das Engagement von Ehrenamtlichen systematisch einbinden. Gefördert werden Initiativen in den Bereichen Soziales, gesellschaftlicher Zusammenhalt und Demokratie, Kinder- und Jugendhilfe, Bildung, Gesundheit, Kultur, Arbeit & Soziales sowie Aus- und Weiterbildung und Kultur & Medien. Mit ihrem kontinuierlichen Förderprogramm schafft die Stiftung einen Rahmen, in dem zukunftsweisende Konzepte erprobt werden können, um wirksame Impulse für die Quartiersentwicklung und Gemeinschaftsförderung zu setzen.
Zuwendungsberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die ihren Antrag über das offizielle Antragsformular bei der Stiftung einreichen – wahlweise per Post oder E-Mail. Der Kosten- und Finanzierungsplan ist fester Bestandteil des Antrags und bildet die Grundlage für die zweckgebundene Mittelvergabe. Personalaufwendungen, Sach- und Reisekosten gelten als förderfähige Ausgaben. Voraussetzung für die Auszahlung ist der Nachweis des Projektbeginns innerhalb eines Jahres nach Bewilligung. Mehrjährige Vorhaben erfordern regelmäßige Zwischenberichte, zum Abschluss ist ein umfassender Evaluationsbericht vorzulegen. Durch diesen strukturierten Ablauf gewährleistet die Stiftung Transparenz, Wirtschaftlichkeit und eine nachhaltige Wirkung der geförderten Modellprojekte.
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