Zuschuss

Modernisierung von Mietwohnungen

Förderung energetischer Modernisierungsmaßnahmen von Hamburger Mietwohnungen. Anträge sind vor Beginn der Maßnahmen bei der IFB Hamburg einzureichen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hamburg

Förderziel

Das Land Hamburg unterstützt energetische und umfassende Modernisierungsmaßnahmen von Mietwohnungen, darunter Optimierung der Heizungsanlage, Einsatz erneuerbarer Energien, Dämmmaßnahmen, barrierefreie Umbaumaßnahmen und Dachgeschossausbau.

Förderfähige Ausgaben

  • Energetische Modernisierungsmaßnahmen
  • Optimierung der Heizungsanlage
  • Einsatz erneuerbarer Energien
  • Ausstattungsverbesserungen
  • Dachgeschossausbau und Aufstockung
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Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Grundeigentümer bzw. Erbbauberechtigte
  • Mietwohngebäude mit mindestens 3 vermieteten Wohneinheiten oder Wohneinrichtung gemäß § 2 Abs. 4 HmbWBG
  • Immobilie befindet sich in Hamburg
  • Baugenehmigung nicht älter als 20 Jahre
  • Vorlage eines Hamburger Energiepasses
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Beschreibung

Das Förderprogramm Modernisierung von Mietwohnungen in Hamburg unterstützt Eigentümer:innen und Erbbauberechtigte bei der energetischen und strukturellen Modernisierung von Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei vermieteten Wohneinheiten. Mit einem einmaligen Zuschuss können Maßnahmen wie die Optimierung von Heizungsanlagen, der Einsatz erneuerbarer Energien und nachhaltiger Dämmstoffe sowie der umfassende Dachgeschossausbau gefördert werden. Ebenso umfasst der Zuschuss barrierefreie Umbaumaßnahmen, die Rekonstruktion von Backsteinfassaden und die Installation moderner Lüftungsanlagen. Ziel ist es, die Energieeffizienz zu steigern, den Klimaschutz voranzubringen und gleichzeitig zeitgemäßen Wohnraum zu schaffen. Anträge müssen vor Beginn der Arbeiten bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) eingereicht werden, die als zentrale Bewilligungsstelle agiert.

Voraussetzung für die Förderung sind ein gültiger Hamburger Energiepass, eine nicht älter als 20 Jahre erteilte Baugenehmigung sowie die Zustimmung der Mieter:innen zu den geplanten Modernisierungen. Gefördert werden nur Objekte innerhalb des Hamburger Stadtgebiets, für die technische Mindestanforderungen eingehalten und die finanzielle Gesamtplanung gesichert sind. Ausgeschlossen sind Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder bestimmte Branchen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme und kann sowohl Grundmodule als auch optionale Ergänzungsbausteine enthalten, um individuelle Modernisierungsvorhaben optimal zu unterstützen. Dieses Programm bietet damit eine attraktive Möglichkeit, den Bestand klimafreundlich und zukunftssicher zu gestalten und gleichzeitig den Wohnwert für Mieter:innen deutlich zu erhöhen.

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