Zuschuss

Musik- und Tanz-Ausbildung – Nordhessische Musik- und Geschichts-Stiftung

Förderung der Aus- und Weiterbildung sowie Übungsleitung/Dirigate und instrumentalen Begleitung von Amateur-Musik- und Tanzgruppen in Nordhessen. Antragstellung mit Formular und postalischer Einreichung.

Musik Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Fördersumme: 200 € bis 500 € pro Jahr
Förderquote: 10%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Finanzielle Unterstützung der Ausbildung, Aus- und Weiterbildung sowie der Übungsleitung/Dirigate und instrumentalen Begleitung von Amateur-Musik- und Tanzgruppen in Nordhessen.

Förderfähige Ausgaben

  • Honorare für musikalische Leitung
  • Honorare für Aus- und Weiterbildung
  • Honorare für instrumentale Begleitung
  • Honorare für Übungsleitung/Dirigate

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz oder Sitz in Stadt Kassel, Kreis Kassel-Land oder Schwalm-Eder
  • Nachweis von Ausgaben für musikalische Ausbildung, instrumentale Begleitung oder Übungsleitung im vorausgegangenen Jahr
  • Wirtschaftet nicht gewinnorientiert und ist als gemeinnützig oder kirchlich anerkannt
  • Gruppe besteht aus mindestens 5 aktiven Musiker:innen/Tänzer:innen
  • Mindestens 2 öffentliche Auftritte im vorausgegangenen Jahr
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Anfrageformular
  2. Kurzbeschreibung der Gruppe (max. ½ Seite)
  3. Freistellungsbescheid oder Nachweis der Gemeinnützigkeit
  4. Aufstellung der Ausgaben des Vorjahres mit Belegen

Bewertungskriterien

  • Qualität der Aus- und Weiterbildung
  • Nachweis öffentlicher Auftritte
  • Eigenbeteiligung der Mitglieder
  • Gemeinnützigkeit und Nicht-Gewinnorientierung

Beschreibung

Die Nordhessische Musik- und Geschichts-Stiftung unterstützt mit ihrem Programm „Musik- und Tanz-Ausbildung“ gemeinnützige Vereine, öffentliche Einrichtungen und Interessenverbände in Stadt Kassel sowie in den Landkreisen Kassel-Land und Schwalm-Eder. Gefördert werden Amateur-Musik- und Tanzgruppen mit mindestens fünf aktiven Musiker:innen oder Tänzer:innen, die im zurückliegenden Jahr mindestens zwei öffentliche Auftritte vorweisen können. Das Förderangebot richtet sich sowohl an chorische und instrumentale Ensembles als auch an Trachtengruppen, Schulorchester, Posaunenchöre oder ähnliche Formationen, die gemeinschaftliches Musizieren und Tanzen stärken. Ziel ist die finanzielle Förderung von Aus- und Weiterbildung, Übungsleitung beziehungsweise Dirigat sowie instrumentaler Begleitung durch qualifizierte Fachkräfte, um kulturelle Aktivitäten in Nordhessen nachhaltig zu bereichern.

Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss in Höhe von 10 % der nachgewiesenen Ausgaben für Honorare – nach Abzug der Eigenbeteiligungen der Mitglieder – mit einer Mindestfördersumme von 200 € und maximal 500 € pro Jahr. Voraussetzung ist der Nachweis von Ausgaben im vorausgegangenen Kalenderjahr sowie die Gemeinnützigkeit oder kirchliche Anerkennung der Organisation. Eine Entlohnung von Musiker:innen ist nur bis zu 10 % zulässig. Förderanfragen können jederzeit gestellt werden: Dazu sind das vollständig ausgefüllte Anfrageformular, eine kurze Halbseitenbeschreibung der Gruppe, der Freistellungsbescheid und eine Belegauflistung der Ausgaben per Post einzureichen. Die Stiftung informiert üblicherweise innerhalb von zwei Wochen über den Eingang der Unterlagen, eine abschließende Entscheidung erfolgt gegebenenfalls erst im Dezember. Durch die transparente Vergabe wird sichergestellt, dass Nordhessen seine kulturelle Vielfalt durch qualifizierte Ausbilder:innen und engagierte Gruppen weiter ausbauen kann.

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