Zuschuss

Musikpatenschaften der Bürgerstiftung Lörrach (MuPa)

Musikpatenschaften unterstützen finanziell benachteiligte Familien in Lörrach durch anteilige Übernahme der Unterrichtskosten für den Musikunterricht ihrer Kinder (i.d.R. für ein Schuljahr, Verlängerung möglich). Anträge jederzeit möglich.

Kinder und Jugendliche Bildung Kultur Musik

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Baden-Württemberg
Fördersumme: bis zu 2.000 € pro Jahr
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Ziel des Programms ist es, Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwächeren Familien den Zugang zu Musikunterricht zu ermöglichen, ihre Persönlichkeitsentwicklung zu fördern und gesellschaftliche Teilhabe durch gemeinsames Musizieren zu stärken.

Förderfähige Ausgaben

  • Unterrichtskosten an der Musikschule
  • Instrumentenmiete

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit
  • Wohnsitz in Lörrach oder Umgebung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefüllter Förderantrag
  2. Schüler- und Elternbogen

Beschreibung

Die Musikpatenschaften der Bürgerstiftung Lörrach fördern Kinder und Jugendliche aus finanziell benachteiligten Familien in der Region Baden-Württemberg, indem sie einen Teil der Unterrichts- und Instrumentenmietkosten übernehmen. Über einen Zeitraum von in der Regel 12 Monaten (Verlängerung möglich) stellt die Stiftung jährlich bis zu 2.000 € bereit, um jungen Menschen den Zugang zur musikalischen Bildung zu eröffnen. Das gemeinsame Musizieren stärkt nicht nur musikalische Fähigkeiten, sondern fördert auch Persönlichkeitsentwicklung, Teamgeist und gesellschaftliche Teilhabe. Ehrenamtliche Zeitspender:innen werben Spenden ein und organisieren zusätzlich Vorspiele oder Besuche von Konzerten, um die kulturelle Teilhabe zu intensivieren und das Gemeinschaftserlebnis zu vertiefen.

Interessierte Familien mit Wohnsitz in Lörrach oder Umgebung können Anträge auf finanzielle Unterstützung jederzeit stellen. Voraussetzung ist der Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit sowie die Einreichung des ausgefüllten Förderantrags sowie des Schüler- und Elternbogens. Gefördert werden Unterrichtskosten an der Musikschule und Instrumentenmieten, wobei die Abrechnung nach den Bestimmungen der jeweiligen Musikschule erfolgt. Die kontinuierliche Fördermöglichkeit ermöglicht eine langfristige Begleitung, sofern die Projektleitung und die finanzielle Situation dies zulassen. Durch dieses Engagement werden nicht nur musikalische Talente gefördert, sondern auch soziale Kompetenzen gestärkt und die Integration in die Gemeinschaft nachhaltig unterstützt.

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