Musikschulförderung
Einmal pro Jahr werden steirische Gemeinden als Träger von kommunalen Musikschulen gefördert. Die Kosten der Gemeinden für ihre kommunalen Musikschulen werden auf Basis der Förderrichtlinie des Landes Steiermark refundiert.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Kosten steirischer Gemeinden für den Betrieb kommunaler Musikschulen durch Rückerstattung gemäß Förderrichtlinie des Landes Steiermark.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erhalt einer Musikschulförderung vom Land Steiermark für das Schuljahr 2018/19 und Abschluss einer Abwicklungsvereinbarung mit dem Fördergeber
- Finanzielle Benachteiligung durch die Einführung des neuen Fördermodells gegenüber dem vorherigen Modell
Beschreibung
Die kommunale Musikschulförderung unterstützt steirische Gemeinden als Träger:innen von Musikschulen durch eine einmal jährlich erfolgende Kostenerstattung. Ziel ist es, die finanziellen Aufwendungen der Gemeinden für den Betrieb ihrer Musikschulangebote im jeweiligen Schuljahr gemäß der Förderrichtlinie des Landes Steiermark rückzubilden. Die direkte Zuschussvariante steigert die Planungssicherheit für die Aus- und Weiterbildung im musikalischen Bereich und trägt zur nachhaltigen Stärkung der regionalen Bildungslandschaft bei. Mit einer projektierten Laufzeit von zwölf Monaten fördert das Programm kontinuierlich den Zugang zu qualifizierten Lehrangeboten und sichert damit kreative Entfaltungsmöglichkeiten für Lernende aller Altersstufen.
Für den Erhalt der Förderung müssen Gemeinden nachweisen, dass sie bereits im Schuljahr 2018/19 eine Unterstützung vom Land Steiermark erhalten haben und eine Abwicklungsvereinbarung mit dem Fördergeber abgeschlossen ist. Darüber hinaus ist eine finanzielle Benachteiligung durch das neue Fördermodell im Vergleich zum vorherigen System Voraussetzung. Das Fördervolumen wird nach Einreichung und positiver Prüfung der Unterlagen rückwirkend erstattet, wobei eine einmal jährliche Antragsstellung bis spätestens 31. Juli 2037 möglich ist. Kommunale Entscheidungsträger:innen profitieren von der transparenten Vergabe und dem klar definierten Verfahren, das regionale Musikschulstandorte nachhaltig stärkt und die kulturelle Vielfalt der Steiermark fördert.
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