Musikschulförderung
Einkommensschwache Familien im Burgenland erhalten Zuschüsse zu Musikschulbeiträgen. Anträge können vom 1. Mai bis 15. September für das kommende Schuljahr gestellt werden, Nachfrist für das Sommersemester vom 1. bis 28. Februar.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Musikschulförderung unterstützt einkommensschwache Familien im Burgenland bei der Entrichtung von Musikschulbeiträgen, um die Betreuung und Erziehung der Kinder zu fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Musikschulbeiträge
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz der/des Obsorgepflichtigen und des im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindes im Burgenland
- Anspruch auf Familienbeihilfe für das Kind
- Unterrichtsplatz bzw. Anmeldung in einer Musikschule
- Netto-Haushaltseinkommen darf die Einkommensgrenzen des Stufensystems nicht überschreiten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis über Sozialunterstützung (vormals Mindestsicherung)
- Nachweis über von ausländischen Stellen bezogenes Einkommen
- Nachweise über gerichtlich oder vertraglich festgesetzte Unterhaltsleistungen sowie Waisenpensionen
- Nachweis über Grundversorgungsleistungen
Beschreibung
Die Musikschulförderung des Landes Burgenland richtet sich an einkommensschwache Familien, deren im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder einen Unterrichtsplatz an einer anerkannten Musikschule im Burgenland innehaben und Anspruch auf Familienbeihilfe besitzen. Als einmaliger Zuschuss gewährt das Programm eine Ermäßigung der Musikschulbeiträge in Höhe von 25 % bis 75 %, gestaffelt nach dem monatlichen Netto-Haushaltseinkommen. Ziel ist es, Obsorgeberechtigte bei der Betreuung und musikalischen Bildung ihrer Kinder zu unterstützen und damit langfristig Chancengleichheit in den Bereichen Bildung, Kultur und Medien zu fördern. Die Förderung zählt zu den sozialen Basisleistungen des Burgenländischen Sozial- und Klimafonds und wird fortlaufend vergeben, wobei die zur Verfügung stehenden Mittel im jeweiligen Landesvoranschlag berücksichtigt werden.
Ein Förderansuchen kann jeweils vom 1. Mai bis 15. September für das kommende Schuljahr eingereicht werden, für das Sommersemester des laufenden Jahres besteht eine Nachfrist vom 1. bis 28. Februar. Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Burgenland, die Sorgepflichten für förderfähige Kinder tragen. Als Nachweise sind insbesondere Einkommensdokumente vorzulegen, wie etwa Bescheide über Sozialunterstützung, Unterhaltsleistungen, Waisenpensionen oder Grundversorgungsleistungen – zusätzliche Einkommensdaten werden automatisiert über das Transparenzportal herangezogen. Einmal erteilt, erfolgt die Auszahlung der Förderbeträge halbjährlich direkt an die Musikschule oder die Abrechnungsstelle. Interessierte Familien finden alle Details zur Antragstellung, den Einkommensstufen und benötigten Unterlagen in der gültigen Richtlinie des Burgenlandes.
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