Zuschuss

MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung starten durch

Bundesweites ESF Plus-Programm zur Förderung der Arbeitsmarktintegration formal geringqualifizierter Frauen mit eigener Migrationserfahrung. Fokus auf nachhaltige Qualifizierung, Empowerment und individuelle Begleitung. Erste Förderphase: 03.05.2022–28.05.2025, zweite Phase ab 01.01.2026.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2028
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: bis zu 5.000.000 € pro Projekt
Förderquote: 40% - 60%
Projektstart ab: 03.05.2022
Projektdauer: 91

Förderziel

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt Maßnahmen, die formal geringqualifizierten Frauen mit Migrationserfahrung und erhöhtem Unterstützungsbedarf einen besseren Zugang zu Qualifizierungsmaßnahmen eröffnen und so nachhaltige sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, selbständige Tätigkeiten oder eine Berufsausbildung ermöglichen. Kernelemente sind zielgruppenspezifische Ansprache, Empowerment-Aktivitäten, familienorientierte Beratung, Vernetzung mit Betrieben sowie kontinuierliche individuelle Begleitung.

Förderfähige Ausgaben

  • Direkte Personalkosten
  • Sachkosten
  • Reisekosten
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Honorarkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Immobilien
  • Rückwirkende Kosten
  • Schuldenausgleich
  • Bußgelder und Mahngebühren
  • Kosten der allgemeinen Verwaltung

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
  • Einhaltung der ESF Plus-Fördergrundsätze
  • Nachweis fachlich-inhaltlicher und administrativer Eignung
  • Keine gleichzeitige Bewerbung als Teilnehmendenprojekt und Vernetzungsstelle
  • Vorlage einer De-minimis-Erklärung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. De-minimis-Erklärung
  4. Kofinanzierungsbestätigung
  5. Qualifikationsnachweise der Projektmitarbeitenden
  6. Formular „Bestätigung zum Personaleinsatz“
  7. Bankverbindung
  8. Nachweis Zahlungsfluss Personalausgaben

Bewertungskriterien

  • Zielgruppenspezifische Ansprache
  • Innovationsgehalt der Qualifizierungsmaßnahmen
  • Nachhaltigkeitsaspekte der Begleitung
  • Regionale Vernetzung und Kooperation

Beschreibung

Das bundesweite ESF Plus-Programm fördert die Arbeitsmarktintegration formal geringqualifizierter Frauen mit eigener Migrationserfahrung. Besonders angesprochen werden Zugewanderte seit 2015, die bislang aufgrund von kultur-, gender- oder familienspezifischen Hürden nicht ausreichend erreicht wurden, über geringe Deutschkenntnisse oder fehlende Basiskompetenzen verfügen und intensive Betreuung zur Vereinbarkeit von Qualifizierung und Familie benötigen. Kernbestandteile sind eine zielgruppenspezifische Ansprache, Empowerment-Aktivitäten, familienorientierte Beratung, die Vernetzung mit Betrieben sowie eine kontinuierliche individuelle Begleitung. Auf diese Weise sollen Abbrüche vermieden und der Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, selbständige Tätigkeiten oder eine Berufsausbildung nachhaltig ermöglicht werden. Die erste Förderphase läuft bis zum 28. Mai 2025, Verlängerungsanträge sind bis dahin möglich. Ab dem 1. Januar 2026 startet der zweite Förderaufruf, der bis zum 31. Dezember 2028 geöffnet bleibt.

Projektanträge können juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland stellen, hierzu zählen Vereine, gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen sowie Unternehmen. Voraussetzung ist der Nachweis fachlich-inhaltlicher und administrativer Eignung, die Einhaltung der ESF Plus-Fördergrundsätze und die Vorlage einer De-minimis-Erklärung. Förderfähig sind Personalkosten, Sach- und Reisekosten, Öffentlichkeitsarbeit und Honorarkosten. Die Förderquote beträgt je nach Region 40 % bis 60 %, national kofinanziert mit 30 % bis 50 %; Eigenmittel oder Drittmittel müssen mindestens 10 % betragen. Pro Vorhaben können bis zu 5 Millionen Euro bewilligt werden. Eine Förderentscheidung erfolgt im einstufigen Verfahren über das digitale Förderportal Z-EU-S, eine erneute Antragstellung für die zweite Phase ist ab Jahresbeginn 2026 vorgesehen.

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