Zuschuss

Nachhaltiges Wohnumfeld - Konzepte und Baulanddialoge

Förderprogramm für Kommunen in Hessen zur Entwicklung nachhaltiger Wohnquartiere durch Konzepte und Bürgerdialogsformate ohne Antragsfrist.

Städtebau & Stadterneuerung Wohnungsbau & Modernisierung Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Fördersumme: bis zu 100.000 €
Förderquote: 80% - 85%

Förderziel

Ziel ist die Erarbeitung städtebaulicher Konzepte und die Durchführung von Baulanddialogen, um neue Wohnquartiere sozial verträglich zu gestalten, Ressourcenschonung zu fördern und die Wohnraumversorgung in den beteiligten Kommunen sicherzustellen.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zugehörigkeit zu den genannten Städten und Landkreisen
  • Regionalplan-Konformität oder Genehmigung zur Zielabweichung
  • Mindestens 2.000 Einwohner im Ortsteil
  • Nachweis oder nachvollziehbare Herleitung des Wohnraumbedarfs
  • Mindestens zwei Drittel der Geschossfläche für Wohnen/soziale Infrastruktur
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Richtlinie Nachhaltiges Wohnumfeld – Konzepte und Baulanddialoge
  2. Programminformationen Konzepte und Baulanddialoge
  3. Antragsformular Konzepte
  4. Antragsformular Baulanddialoge
  5. Mittelabrufformular
  6. Verwendungsnachweis

Beschreibung

Das Programm “Nachhaltiges Wohnumfeld – Konzepte und Baulanddialoge” unterstützt hessische Kommunen und Zweckverbände bei der Planung sozial ausgewogener und ressourcenschonender Wohnquartiere. Förderberechtigt sind die Städte Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden sowie Kommunen in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hochtaunus, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Main-Taunus, Odenwald, Offenbach, Rheingau-Taunus, Vogelsbergkreis und Wetterau. Ziel ist die Entwicklung städtebaulicher Konzepte und die Durchführung von Baulanddialogen, um neuen Wohnraum bedarfsgerecht zu schaffen, die Versorgung zu sichern und ein lebendiges Zusammenleben zu fördern. Die Konzepte sollen mindestens zwei Drittel der Geschossfläche für Wohnen oder soziale Infrastruktur vorsehen und einen qualifizierten Anteil geförderten Mietwohnraums enthalten.

Für eine Förderung muss das Plangebiet mindestens 2.000 Einwohner:innen zählen und an den ÖPNV angebunden sein. Die Planungen müssen regionalplan-konform sein oder eine behördliche Zielabweichung verfügen. Die maximale Zuwendung beträgt bis zu 100.000 € bei einem Fördersatz von 80 %; Kommunen des „Großen Frankfurter Bogens“ können bis zu 85 % erhalten. Anträge können fortlaufend und ohne Frist eingereicht werden. Erforderliche Unterlagen umfassen Richtlinie, Programminformation, Antragsformulare für Konzepte und Baulanddialoge sowie Mittelabrufformular und Verwendungsnachweis. Die WIBank Hessen begleitet die Förderabwicklung im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

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