Zuschuss

NAFES - Förderung zur Belebung von Stadt- und Ortskernen

NAFES unterstützt Projekte zur nachhaltigen Erhöhung der Attraktivität von Stadt- und Ortskernen im Bundesland Niederösterreich durch Infrastrukturmaßnahmen, Kooperation und Marketing. Anträge können laufend online eingereicht werden, Entscheidung ca. viermal jährlich.

Unternehmensfinanzierung Beratung Regionalförderung Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich
Unternehmensgröße: alle Größen
Förderquote: 30% - 40%

Förderziel

Unterstützung von Vorhaben und Maßnahmen, die geeignet sind, nachhaltig die Attraktivität von Stadt- und Ortskernen als Standorte von Handels- und Dienstleistungsbetrieben zu erhöhen, neue Kundenkreise zu gewinnen und Stammkunden zu halten sowie die Grundversorgung sicherzustellen.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten ab Datum der Eingangsbestätigung
  • Infrastrukturelle Investitionen
  • Marketing- und Kooperationsmaßnahmen
  • Beratungs- und Schulungsleistungen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Laufende Betriebskosten einschließlich Personalaufwand
  • Anschaffung von Grundstücken und Gebäuden
  • Verpflegungskosten
  • Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung
  • Finanzierungskosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Förderansuchen vor Projektbeginn einreichen
  • Projektstandort in Niederösterreich
  • Eignung zur Zielerreichung in den Förderrichtlinien nachweisbar

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Nachweis bestehender Marketing-/Gesamtkonzepte
  4. Angaben zu Eigenmitteln und anderen Förderungen
  5. Erklärungen zu De-minimis und Vergaberecht

Bewertungskriterien

  • Eignung zur Zielerreichung der Förderrichtlinien
  • Nachhaltigkeit und Gesamtwirkung
  • Finanzierbarkeit und Eigenmittel

Beschreibung

Die NAFES-Förderung zielt auf die aktive Belebung von Stadt- und Ortskernen in Niederösterreich ab. Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen erhalten finanzielle Unterstützung für infrastrukturelle Maßnahmen, Marketing- und Kooperationsprojekte sowie Beratungs- und Schulungsleistungen. Gefördert werden unter anderem die Errichtung von Park- und Radabstellplätzen, die Optimierung des Branchenmixes, Veranstaltungen von Werbegemeinschaften sowie Investitionen zur Sicherstellung der Nahversorgung. Voraussetzung ist, dass das Projekt vor Ort zur nachhaltigen Steigerung der Attraktivität eines städtischen oder ländlichen Zentrums beiträgt, neue Kund:innen gewinnt und bestehende Stammkund:innen bindet. Einreichungen sind laufend online möglich, die Entscheidung fällt circa viermal jährlich.

Gefördert werden bis zu 30 % der nachgewiesenen Kosten für Infrastruktur- und Marketingmaßnahmen (max. 100.000 €) sowie bis zu 40 % bei Projekten zur Nahversorgung (max. 125.000 €). Antragsberechtigt sind alle Größenordnungen von Betrieben und Organisationen mit Projektstandort in Niederösterreich. Ein vollständiger Förderanspruch setzt die Einreichung vor Projektbeginn, den Nachweis der Eigenmittel, eines Finanzierungsplans, bestehender Marketing- bzw. Gesamtkonzepte sowie einer De-minimis-Erklärung voraus. Ausgenommen sind u. a. laufende Betriebskosten, Grundstücksankauf, Verpflegung und Finanzierungskosten. Die Prüfung erfolgt anhand der Kriterien Nachhaltigkeit, Finanzierbarkeit und Gesamtwirkung. Nach positiver Förderzusage sind Originalrechnungen und ein Projektbericht zur Abrechnung einzureichen, in dem auch die Öffentlichkeitsarbeit dokumentiert wird. Diese Maßnahme fördert eine lebendige, wirtschaftlich starke Ortskernentwicklung und sichert eine zukunftsorientierte Grundversorgung.

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