Nationale Förderungen im Bereich des Fremdenwesens
Förderungen im Bereich Asyl/Migration/Rückkehr durch das Bundesministerium für Inneres. Drei Schwerpunkte: Strukturmaßnahmen in Krisenregionen, Gewaltschutz und Umsetzung der österreichischen Migrationsstrategie. Gültig 02.03.2023–31.12.2029. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Im Bereich der nationalen Förderungen Asyl/Migration/Rückkehr fördert das Bundesministerium für Inneres Maßnahmen in drei Schwerpunkten: 1. Bereitstellung struktureller Maßnahmen in oder nahe Krisen- und Erstaufnahmeregionen 2. Gewaltschutzmaßnahmen im Themenfeld Asyl, Migration und Rückkehr 3. Umsetzung der österreichischen Migrationsstrategie zur Sicherung der gesamtstaatlichen Stabilität und des sozialen Friedens.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reisekosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Umsatzsteuer
- Leistungsabhängige Bonuszahlungen
- Repräsentationskosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Sonstige
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einreichung auf den vorgesehenen Antragsformularen
- Zielgruppenzugehörigkeit muss gegeben sein
- Zuordnung zu einer der drei Maßnahmenschwerpunkte muss erfüllt sein
- Förderungsansuchen durch juristische Personen des privaten Rechts, Personengesellschaften, internationale Organisationen oder Kooperationspartnerschaften
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Kostenplan
- Nachweis über Eigenleistungen
Bewertungskriterien
- Erfüllung formaler Kriterien
- Qualität und Relevanz des Projekts
- Nachhaltigkeit und Wirkungsziele
- Wirtschaftlichkeit und Effizienz
Beschreibung
Die Nationale Förderungen im Bereich des Fremdenwesens des Bundesministeriums für Inneres bieten seit 02.03.2023 bis 31.12.2029 in Wien fortlaufend Zuschüsse zur Stärkung des Asyl-, Migrations- und Rückkehrsektors. Förderungsberechtigt sind Gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Öffentliche Einrichtungen und weitere juristische Personen. Drei Schwerpunkte stehen im Fokus: strukturelle Maßnahmen in Krisenregionen, Gewaltschutz im Asyl-, Migrations- und Rückkehrzusammenhang sowie die Umsetzung der österreichischen Migrationsstrategie, um die gesamtstaatliche Stabilität und den sozialen Frieden zu sichern. Die thematische Bandbreite reicht von Beratung und Entwicklungszusammenarbeit bis zu Arbeit & Soziales sowie ländlicher Entwicklung.
Projektkosten werden zu 75 %–90 % als Zuschuss gefördert, wobei Personalaufwendungen, Sach- und Reisekosten grundsätzlich anerkannt sind, während Umsatzsteuer, leistungsabhängige Boni und Repräsentationskosten ausgeschlossen bleiben. Die Vergabe erfolgt im laufenden Verfahren: Förderansuchen können jederzeit eingereicht werden, begleitet von Antragsformular, Projektbeschreibung, Finanzierungs- und Kostenplan sowie Nachweis über Eigenleistungen. Die Auswahl basiert auf der Erfüllung formaler Kriterien, der inhaltlichen Qualität und Relevanz des Vorhabens, seiner Nachhaltigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Effizienz. Durch genderneutrale Ansprache und inklusive Zielgruppenförderung werden insbesondere Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte, Asylsuchende sowie besonders schutzbedürftige Gruppen wie Frauen, Kinder und Opfer von Menschenhandel unterstützt. Die offene Einreichung und geprüfte Finanzierung schaffen optimale Voraussetzungen, um Asyl-, Migrations- und Rückkehrprojekte in Österreich und betroffenen Herkunfts- und Transitländern wirkungsvoll umzusetzen und weiterzuentwickeln.