Nationale Integrationsförderung
Nationale Integrationsförderung in Wien. Förderung von Projekten zur Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern sowie Menschen mit Migrationshintergrund entlang der Handlungsfelder des Nationalen Aktionsplans für Integration (NAP.I). Regelmäßige Ausschreibungen, gültig ab 01.05.2025. Kontakt: foerderungen.integration@bka.gv.at.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten zur Integration von Drittstaatsangehörigen, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen, EU-Bürgerinnen und Bürgern sowie Personen nicht-deutscher Erstsprache. Schwerpunkt auf innovativen Initiativen in den Handlungsfeldern Sprache und Bildung, Arbeit und Beruf, Rechtsstaat und Werte, Gesundheit und Soziales, interkultureller Dialog, Sport und Freizeit sowie Wohnen und regionale Integration.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Reisekosten
- Sachkosten
- Unteraufträge
- Anlagegüter
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Eigen- und Sachleistungen
- Private Pensionsvorsorge
- Abschreibungen von Immobilien
- Alkoholische Getränke
- Schadenersatz
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Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
- Sonstige
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vollständige und fristgerechte Einreichung
- Zugehörigkeit zur definierten Zielgruppe und Maßnahme
- Mindestfördersumme von 10.000 €
- Keine Vergabe an Einzelpersonen bzw. Gebietskörperschaften
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Zeit- und Kostenplan
- Gesamtbudgetübersicht
- Teilnehmendenliste
- Zwischen- und Endberichtsvorlagen
Bewertungskriterien
- Relevanz für die Zielgruppe
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Übereinstimmung mit NAP.I-Handlungsfeldern
- Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
Beschreibung
Nationale Integrationsförderung in Wien unterstützt gemeinnützige Träger:innen, Interessenverbände, Unternehmen mit nicht gewinnorientiertem Projektansatz sowie Bildungseinrichtungen und weitere Organisationen dabei, Menschen mit Migrationshintergrund entlang der Handlungsfelder des Nationalen Aktionsplans für Integration (NAP.I) nachhaltig zu begleiten. Gefördert werden Projekte zur Förderung von Sprach- und Bildungsangeboten, Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeit und Beruf, Aufklärung über Rechtsstaat und Werte, Initiativen im Gesundheits- und Sozialbereich, Formate für interkulturellen Dialog, Sport- und Freizeitaktivitäten sowie Vorhaben zur regionalen Integration und Wohnquartiersentwicklung. Die Vergabe erfolgt in Form von Zuschüssen in fortlaufenden Ausschreibungen ab 01.05.2025; eine Mindestfördersumme von 10.000 € ist einzuhalten. Individuen und Gebietskörperschaften sind ausgeschlossen.
Der Zuwendungsrahmen umfasst Personalaufwendungen, Reisekosten, Sachkosten, Unteraufträge, Anlagegüter, Fortbildungen und Immobilienkosten; ausgeschlossen bleiben Eigen- und Sachleistungen, private Pensionsvorsorge, Abschreibungen von Immobilien, alkoholische Getränke, Schadenersatz, Garantieleistungen und Bußgelder. Bewertet werden Projekte nach Relevanz für die Zielgruppe, Nachhaltigkeit, Übereinstimmung mit NAP.I-Handlungsfeldern sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Einreichungen sind jederzeit möglich; zur Bewerbung werden eine aussagekräftige Projektbeschreibung, ein Finanzierungs- und Zeitkostenplan, eine Gesamtbudgetübersicht, eine Teilnehmendenliste sowie Vorlagen für Zwischen- und Endberichte benötigt. Die Abwicklung obliegt dem Bundeskanzleramt, das auch für Auswahl, Vertragsgestaltung, Kontrolle und Evaluierung zuständig ist. Interessierte Organisationen finden die formalen Voraussetzungen in der Sonderrichtlinie NAT 2024–2027.
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