Nationale Kofinanzierung im Strukturfondsziel "Europäische Territoriale Zusammenarbeit"
Kofinanzierung österreichischer Projektpartner im Rahmen des EU-Strukturfonds-Ziels "Europäische Territoriale Zusammenarbeit".
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Förderkriterien
Förderziel
Kofinanzierung von österreichischen Projektpartnern im Rahmen des EU-Strukturfonds-Ziels "Europäische Territoriale Zusammenarbeit" zur Unterstützung grenzüberschreitender, transnationaler und interregionaler Kooperation.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Teilnahme im Rahmen des EU-Strukturfonds-Ziels "Europäische Territoriale Zusammenarbeit"
- Sitz oder Niederlassung in Österreich
Beschreibung
Die nationale Kofinanzierung im Rahmen des EU-Strukturfonds-Ziels „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ unterstützt österreichische Projektpartner:innen bei grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Kooperationen. Als laufend ausgeschriebene, nicht rückzahlbare Zuschüsse stärkt sie die Rahmenbedingungen für Außenwirtschaft, Regionalentwicklung sowie Landwirtschaft und ländliche Innovation. Ziel ist die Förderung gemeinsamer Aktivitäten, die den Wissens- und Technologietransfer innerhalb Europas vorantreiben und nachhaltige, standortübergreifende Netzwerke etablieren. Das Budgetvolumen wird jährlich ausgewiesen und ermöglicht eine bedarfsgerechte Planung für öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und gemeinnützige oder bildungsnahe Organisationen in ganz Österreich.
Förderberechtigt sind österreichische Einrichtungen und Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Österreich, die im Programm „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ (ETZ) aktiv teilnehmen. Voraussetzung für die Antragstellung ist die Beteiligung im Rahmen des EU-Strukturfonds-Ziels sowie die Einhaltung der nationalen und EU-rechtlichen Bestimmungen. Interessierte Projektpartner:innen profitieren von einer transparenten Abwicklung durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus, Sektion I/7, das die ressortübergreifende Koordination übernimmt. Die Förderung trägt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit heimischer Akteur:innen bei und leistet einen Beitrag zu einer vertieften Integration auf europäischer Ebene.
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