Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (Zuschuss Nr. 444)
Zuschuss für Kommunen zur naturnahen Gestaltung von Grünflächen, Baumpflanzungen, Schaffung von Naturoasen und Entsiegelungsmaßnahmen. Antragstellung jederzeit direkt bei der KfW möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung freiwilliger Maßnahmen in Kommunen zur Stärkung des natürlichen Klimaschutzes durch naturnahe Grünflächenpflege, Baumpflanzungen, Schaffung von urbanen Naturoasen und Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen mittels Entsiegelung.
Förderfähige Ausgaben
- Sachkosten
- Personalkosten
- Anschaffungen und Dienstleistungen Dritter
- Planungsleistungen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Abriss von Hochbauten
- Altlastensanierung
- Machbarkeitsstudien
- Beschaffung von Software (z. B. GRIS)
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung nur durch kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände oder weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Eigenbetriebe kommunaler Gebietskörperschaften
- Antrag in interkommunaler Zusammenarbeit möglich
- Weiterleitung der Mittel an Dritte möglich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Bestätigung zum Antrag (gBzA)
- Nachweis gemäß Geldwäschegesetz
- Vollmacht
- Datenschutzhinweise
- Formular für Auszahlung
- Tabellarische Kostenaufstellung
- Geodaten (Infoblatt Geodaten)
- Verwendungsnachweis (gBnD)
Beschreibung
Das Fördervorhaben „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (Zuschuss Nr. 444)“ unterstützt bundesweit freiwillige Klimaschutzmaßnahmen in öffentlichen Kommunen und kommunalen Zweckverbänden. Ziel ist die naturnahe Gestaltung von Grünflächen, die Pflanzung von Stadtbäumen, die Anlage klimawirksamer Naturoasen sowie die Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen durch Entsiegelung. Kommunale Gebietskörperschaften, Eigenbetriebe und weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts können Anträge jederzeit direkt bei der KfW Bankengruppe stellen und erhalten je nach Finanzkraft einen Zuschuss von 80 % bis 90 % der förderfähigen Kosten. Die Projektdauer umfasst bis zu 24 Monate, mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um weitere 24 Monate. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; die Bewilligung erfolgt vorbehaltlich der Mittelverfügbarkeit.
Gefördert werden Sach- und Personalkosten, Dienstleistungen Dritter, Planungsleistungen, Öffentlichkeitsarbeit sowie die Zertifizierung von Pflegeplänen. Auch Investitionen in Entsiegelungsmaßnahmen zählen zu den förderfähigen Ausgaben. Nicht förderfähig sind Abrisse von Hochbauten, Altlastensanierungen, Machbarkeitsstudien und die Beschaffung von Grünflächeninformationssoftware. Kommunen können den Zuschuss interkommunal beantragen oder an Dritte (z. B. Stadtwerke, Kirchen, gemeinnützige Vereine/Stiftungen) weiterleiten. Zur Antragstellung sind unter anderem das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular, Nachweise gemäß Geldwäschegesetz, eine Vollmacht, Datenschutzhinweise, Geodaten sowie ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Eine feste Frist gilt nicht.
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