Zuschuss

Naturschutzförderungen des Landes Salzburg (Landesvertragsnaturschutzprogramm)

Landesvertragsnaturschutzprogramm Salzburg: Biodiversitätsförderungen in zehn Maßnahmengruppen für landwirtschaftliche Betriebe. Antragstellung gebührenfrei, laufende Pflegemaßnahmen und periodische Auszahlungen für Gestaltungsmaßnahmen.

Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg

Förderziel

Die Förderung dient als Grundlage des partnerschaftlichen Naturschutzes im Bundesland Salzburg und bietet ein vielfältiges Angebot an Biodiversitätsmaßnahmen durch Kleinbetriebs- und Differenzregelungen sowie spezielle Richtlinien in zehn Maßnahmengruppen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung ökologisch wertvoller Dauerlebensräume, Grünland, Ackerflächen, Wälder, Gewässer, Moorlebensräume und traditioneller Kulturlandschaftselemente.

Förderfähige Ausgaben

  • Einmalige Gestaltungsmaßnahmen
  • Wiederkehrende Pflegemaßnahmen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes im eigenen Namen und auf eigene Rechnung
  • Beteiligung von Gebietskörperschaften ≤25%

Beschreibung

Das Landesvertragsnaturschutzprogramm Salzburg setzt auf partnerschaftlichen Naturschutz und bietet landwirtschaftlichen Betrieben in Salzburg ein modernes, vielschichtiges Förderangebot. In zehn Maßnahmengruppen werden Biodiversitätsziele umgesetzt: von Dauerlebensräumen und Ertragsgrünland über Almen, Ackerflächen und Wälder bis hin zu Gewässern, Moorlebensräumen und traditionellen Kulturlandschaftselementen. Ergänzt wird das Programm durch gesamt- und überbetriebliche Maßnahmen sowie spezielle Kleinbetriebs- und Differenzregelungen. Einmalige Gestaltungsmaßnahmen werden nach Durchführung periodisch abgerechnet, während wiederkehrende Pflegemaßnahmen laufend ausbezahlt werden. Die Antragstellung ist gebührenfrei und kann jederzeit erfolgen. Kontrollen erfolgen stichprobenweise durch das Amt der Salzburger Landesregierung bzw. im Rahmen der ÖPUL-Förderungen durch die Agrarmarkt Austria (AMA).

Förderberechtigt sind natürliche Personen, im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften, juristische Personen und deren Zusammenschlüsse, sofern sie einen landwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften und die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht überschreitet. Gefördert werden sowohl einmalige Gestaltungsmaßnahmen als auch wiederkehrende Pflegemaßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung ökologisch wertvoller Lebensräume. Ziel ist die nachhaltige Stärkung der Biodiversität in Salzburgs Agrar- und Kulturlandschaft. Interessierte können Anträge fortlaufend einreichen und somit zu einem zukunftsfähigen Naturschutz in der Region beitragen. Weitere Informationen finden sich auf der Website der Salzburger Landesregierung.

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