Networks of European Festivals
EU-weite Förderung zur Unterstützung koordinierter bzw. kollaborativer Aktivitäten europäischer Film- und Audiovisuelfestivals zur Erhöhung des Publikumsinteresses an nicht-nationalen europäischen Inhalten und deren Sichtbarkeit.
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Förderkriterien
Förderziel
Bereitstellung von Mitteln für koordinierte und kollaborative Aktivitäten zwischen europäischen Film- und Audiovisuelfestivals mit dem Ziel, das Interesse der Zuschauer an nicht-nationalen europäischen audiovisuellen Werken, einschließlich Videospielen und immersiven Inhalten, zu steigern sowie deren Verbreitung und Sichtbarkeit zu fördern.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Netzwerk von mindestens drei Festivals aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten
- Rechtspersönlichkeit und Sitz in einem EU-Mitgliedstaat
Beschreibung
Das EU-Förderprogramm richtet sich an Netzwerke europäischer Film- und Audiovisuelfestivals mit Sitz und Rechtspersönlichkeit in einem EU-Mitgliedstaat, die mindestens drei Festivalpartner:innen aus ebenso vielen Ländern vereinen. Mit einem Gesamtbudget von bis zu 6 Mio. Euro (2026) werden koordinierte und kollaborative Aktivitäten unterstützt, die nicht-nationale europäische Werke – von Spiel- und Dokumentarfilmen über Kurzformate bis hin zu Videospielen und immersiven Formaten – einem breiteren Publikum zugänglich machen. Ziel ist es, die Sichtbarkeit und Verbreitung dieser Inhalte zu stärken, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu intensivieren und den digitalen Wandel durch Entwicklung oder Optimierung digitaler Plattformen und Tools voranzutreiben.
Gefördert werden Maßnahmen, die das Publikumsinteresse an europäischen Produktionen über nationale Grenzen hinweg steigern, den Austausch von Best Practices unter Festivalpartner:innen fördern und innovative Programmlinien zur Verlängerung und Erneuerung von Zuschauer:innenbasis etablieren. Die Antragstellung erfolgt im Rahmen einer einmaligen Einreichungsrunde (single-stage), die vom 4. Dezember 2025 bis zum 14. April 2026 (17:00 Uhr Brüsseler Zeit) geöffnet ist. Voraussetzung ist ein formal vollständiger Antrag unter Verwendung des im Portal hinterlegten Standardformulars sowie die Einhaltung aller formalen und finanziellen Kriterien gemäß den in der Ausschreibungsunterlage festgelegten Vorgaben. Interessierte Netzwerke erhalten detaillierte Hinweise zu Budgetrahmen, Evaluationskriterien und Vergabeprozess im offiziellen Call-Fiche, der auf dem EU Funding & Tenders Portal abrufbar ist.
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